17/10/2019


Der Deal steht! - Steht der Deal?
Wo ein Wille ist, ist auch ein Deal – wir haben einen“. So meldete sich Kommissionspräsident Junker heute auf dem sozialen Netzwerk "Twitter". Er gibt damit zu verstehen, dass der Super-GAU abgewendet wurde. Zumindest vorerst.
Austrittsvertrag ausgehandelt
Zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich wurde somit ein Austrittsvertrag ausgehandelt, mit dem alle Parteien einverstanden sind. Noch vor einem halben Jahr war das ein Ding der Unmöglichkeit. Es ist die Rede von einem fairen Abkommen, in welchem Lösungen für bestehende Probleme gefunden wurden. Die oberste Prämisse dabei war, dass der Frieden zwischen Irland und Nordirland gewahrt wird.
Schlupfloch zum Europäischen Binnenmarkt
Gelöst wurde dieses Problem so, dass Nordirland weiterhin begrenzt EU-Regeln unterliegen wird. Somit wird die Region ein Schlupfloch zum europäischen Binnenmarkt darstellen. Dieses Schlupfloch soll dadurch ausgeglichen werden, dass es gleichzeitig der britischen Zollhoheit unterliegen wird. Da die Zeichen auf Kooperation stehen ist natürlich auch ein Handelsabkommen der EU mit Großbritannien denkbar. Der Fall jedoch, dass der Deal noch durch das britische Unterhaus abgelehnt und somit vereitelt wird, muss auch bedacht werden.
Das Damokles-Schwert hängt tief
Ein No-Deal würde gravierende Auswirkungen haben – nicht nur auf die Wirtschaft, nicht nur auf große Unternehmen, sondern auch auf deren Arbeitskräfte. Unzählige Unternehmen machen sich derzeit auf Einbußen gefasst. Das Damokles-Schwert spüren schon viele Leute über ihren Köpfen hängen.
Es wurde vorgesorgt
Für solche Fälle gibt es schon seit 15 Jahren einen Fonds der Europäischen Union. Die Rede ist vom Europäischen Fond für die Anpassung an die Globalisierung. Dieser Fonds wurde ursprünglich im Jahr 2006 erschaffen. Dessen Rolle war es, Leuten bei Verlust ihres Arbeitsplatzes, aufgrund von strukturellen Änderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, unter die Arme zu greifen. Dieser war zunächst nur für den Zeitraum von 2007 bis 2013 angedacht. Im Jahre 2014 wurde dessen Zuständigkeit erweitert und festgelegt, dass bis zum Jahr 2020 auch Jobverluste infolge von globalen wirtschaftlichen Krisen abgefedert werden.
Ein richtiger Schritt
Als Reaktion auf die Bedrohung durch einen eventuellen No-Deal Brexit hat man sich kürzlich erneut auf eine Erweiterung der Zuständigkeit geeinigt und entschieden, auch Jobverluste wegen des Brexits abdecken zu wollen. Damit wäre ein Schritt in die richtige Richtung getan und es wäre vielen ausgelieferten Arbeitnehmern ausgeholfen.

Quellen: 

https://orf.at/stories/3141179/
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2019/10/02/supporting-persons-who-may-lose-their-jobs-in-the-event-of-no-deal-brexit-council-approves-draft-contingency-measures/



24/07/2019

Johnson-Sieg: Britische Wirtschaft möglicherweise bereits in Rezession


Schon Monate vor dem möglichen no deal Brexit am 31. Oktober 2019 zeigt dieser schon katastrophale wirtschaftliche Auswirkungen. Dass sich die Lage mit der Entscheidung der Tories für den umstrittenen Boris Johnson als Parteichef und designierten Premierminister rasch bessert, ist nicht zu erwarten. Er gilt als überzeugter Verfechter des harten Brexit und wird auch sonst wegen seines unverblümten Stils mit Donald Trump verglichen.

 

Laut einem Anfang der Woche veröffentlichten Bericht des National Institute of Economic and Social Research (NIESR) liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das UK bereits in einer Rezession befindet, bei 25%. Das begründete das Institut vor allem an der Einschätzung der Märkte, dass der Spitzenreiter Boris Johnson bald Premierminister sein wird. Am Mittwoch hat er mit der Wahl zum Parteichef der konservativen Partei die dafür wohl schwierigste Hürde genommen. Johnson erhielt fast doppelt so viele Stimmen wie sein Konkurrent Jeremy Hunt.

 

Überhaupt warnt das NIESR mit drastischen Worten vor den möglichen Folgen eines harten Brexit. Dieser würde „Beton in die Mühlen“ der britischen Wirtschaft werfen und das Wirtschaftswachstum langfristig um 5% senken. Der britische Pfund würde um 10% gegenüber dem US-Dollar nachgeben, und die Inflation auf 4% steigen.

Quellen: 

https://www.theguardian.com/business/2019/jul/22/no-deal-brexit-uk-recession-niesr-british-eu-trade https://orf.at/stories/3131226/

  

19/07/2019

Massive Hürden für Einwanderung ins UK geplant

 

Vertreter der Wirtschaft im UK schlagen Alarm: Nach den Plänen der britischen Regierung sollen die Zuwanderungsregeln mit dem Brexit empfindlich verschärft werden. Insbesondere die Bestimmung, dass Einwanderer künftig mindestens GBP 30.000 (ca. EUR 33.000) verdienen müssen, stößt bitter auf. Rund 60% der arbeitenden Bevölkerung im UK liegen mit ihrem Einkommen unter dieser Schwelle. Die geplanten Regelungen würden deshalb zu einem erheblichen Arbeitskräftemangel in kritischen Branchen wie in der Pflege und im Gesundheitswesen führen.

Die Vereinigung britischer Wirtschaftsverbände appelliert nun an die beiden Kandidaten für das Amt des Premierministers im UK, Boris Johnson und Jeremy Hunt. "Ohne die Möglichkeit, internationale Talente einstellen zu können, geraten viele unserer wichtigsten Branchen in große Gefahr", schreiben sie in einer Aussendung. Die geplante Schwelle solle daher auf GBP 20.000 gesenkt werden. Johnson und Hunt stehen aber im Wahlkampf um die Parteiführung bei den Tories unter großem politischem Druck. Die Eindämmung der Zuwanderung von Billig-Arbeitskräften aus Osteuropa war einer der Hauptgründe für das „Ja“ der Briten zum Brexit bei der Abstimmung im Jahr 2016.

Ob der Appell der Wirtschaft Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Johnson, der Spitzenreiter in den Umfragen und bekennender Hardliner in Sachen Einwanderung, ließ unlängst durchblicken: „Wir müssen härter jenen gegenüber sein, die unsere Gastfreundschaft missbrauchen“.

 

Quellen:
https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-verbaende-grossbritannien-droht-nach-brexit-arbeitskraeftemangel/24670592.html?ticket=ST-2308833-qaA7EYm40Y3ds6GqjOn1-ap6

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/brexit-britische-wirtschaft-kritisiert-geplante-gehaltsschranke-fuer-zuwanderer-a-1277653.html

  

08/07/2019

Alarmierende Wirtschaftszahlen

 

Im Rennen um den Posten als Parteichef der Tories legt Jeremy Hunt nun seinen milliardenschweren Plan für einen Hard-Brexit vor. Hunt ist einer von zwei verbliebenen Kandidaten, die um den besagten Posten und somit auch um die Stelle des Regierungschefs kämpfen. Sein härtester Konkurrent ist Boris Johnson, über den wir schon in vergangenen Blogs berichtet haben.

Als ersten Schritt möchte Hunt einen Fond in Höhe von 6 Milliarden Pfund für den Landwirtschafts- und Fischereisektor einrichten. Außerdem will der aktuelle Außenminister die Unternehmenssteuer senken und die „Sommerferien“ der Ministerien streichen, die für die Vorbereitung beziehungsweise Abwicklung eines Austritts ohne Abkommen zuständig wären. Insgesamt würden sich die Ausgaben auf ungefähr 25 Milliarden Pfund belaufen. Finanzminister Hammond erteilte diesem Vorhaben bereits eine Absage, da die Finanzierung dieses Projektes nicht tragbar wäre.

Daneben wurden vor kurzem alarmierende Zahlen aus der britischen Industrie veröffentlicht, die alles andere als erfreulich sind: Die Industrieproduktion ist aktuell auf dem tiefsten Stand seit 2013. Der Branchenindex „IHS Markit’s PMI“ ging in den letzten zwei aufeinanderfolgenden Monaten kontinuierlich zurück. Eine solch fortlaufend negative Entwicklung ist nicht nur sehr selten, sondern auch einigermaßen besorgniserregend. Als Grund dafür wird freilich auch die ungewisse Situation rund um den Brexit genannt.

Aber nicht nur Großbritannien, sondern die ganze Europäische Union ist von schlechten Wirtschaftszahlen betroffen. Denn auch für den Rest der EU ist die Tendenz eher absteigend. Die österreichische Wirtschaft etwa wird 2019 und 2020 voraussichtlich schwächer wachsen, was aber auch der weltweiten Wirtschaftsentwicklung geschuldet ist. 

Quellen: www.spiegel.de, www.diepresse.com



28/06/2019

Hardliner Boris Johnson als Hoffnungsschimmer?

Nach der Vorausscheidung um die Kandidatur zum Amt des britischen Premierministers sind noch zwei Kandidaten im Rennen: Neben dem amtierenden britischen Außenminister Jeremy Hunt tritt der ehemalige Bürgermeister Londons Boris Johnson an. Letzterem werden beste Chancen eingeräumt, die Urabstimmung aller Parteimitglieder der Konservativen für sich zu entscheiden und am 23. Juli automatisch neuer Premierminister zu werden. Daher lohnt sich ein kurzer Überblick über das Wirken Johnsons und wie er in Hinblick auf die Austrittsverhandlungen bis Ende Oktober verfahren möchte.

Schon während der Brexit-Abstimmung entpuppte sich Johnson als klarer „Leave“-Befürworter. Er kritisierte, dass die EU versuchen würde, einen europäischen „Super-Staat“ zu errichten und scheute nicht vor radikalen historischen Vergleichen mit Persönlichkeiten wie Napoleon und Adolf Hitler, die „das bereits versucht“ hätten. Den damaligen US-Präsidenten Barack Obama und die Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton griff Johnson massiv rassistisch und sexistisch an, als diese sich zum Brexit-Votum und den Verhandlungen mit der EU äußerten. Der von 2016 bis 2018 als Außenminister Großbritanniens amtierende Johnson kann somit als äußerst streitbare Figur betrachtet werden. Dennoch hat er insbesondere im Austrittslager viele bedingungslose Unterstützer.

Aktuell hält Johnson einen EU-Ausstieg ohne Abkommen für äußerst unwahrscheinlich. Dies lässt darauf hoffen, dass er – im Fall seiner Wahl zum Premierminister – konstruktiv mit der EU verhandelt und die beträchtlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen im Auge behält. Trotzdem möchte er auf einen „no deal“-Austritt vorbereitet sein und schlug daher einen eigenen Notfall-Haushaltsplan für Großbritannien vor: Mit Hilfe von Steuersenkungen und Änderungen bei der Stempelsteuer, die für den Handel mit Aktien inländischer Gesellschaften an der Börse eingehoben wird, soll ein Austritt ohne Abkommen wirtschaftlich abgefedert werden.

In den letzten Tagen bestand Johnson in einem Interview auf seiner Forderung, dass die vereinbarten Restzahlungen beim Austritt aus der EU, die sich in etwa auf 40 Milliarden € beziffern, zunächst nicht bezahlt werden sollen, damit man sich eine bessere Verhandlungsposition mit der EU vorbehalten könne. Johnson möchte, dass darüber eine „kreative Unklarheit“ herrscht. Es sei dahingestellt, was mit diesem Begriff gemeint sein soll. Jedenfalls lassen solche Äußerungen wiederum wenig Hoffnung auf einen geregelten Austritt. Wirtschaftsvertreter wie etwa der Chef der „Society of Motor Manufacturers and Traders“ kritisierten diese Forderung massiv und stellen sich bereits auf Milliardenverluste in ihrem Dienstleistungssektor ein. 

Quellen: FAZ, n-tv.de, handelsblatt.com, Der Standard 


19/06/2019

Andauernde Ungewissheit

Im andauernden Dilemma, rund um den Ausstieg Großbritanniens aus der EU, zeichnet sich eine neue Etappe ab. Nach dem Abschied von Theresa May, buhlen derzeit noch 7 Kandidaten um die Gunst der Tories und eine mögliche Premierministerschaft, dies mit eher unrealistischen Wahlkampfversprechen.  Angeführt wird das Feld von Boris Johnson, einem ausdrücklichen Verfechter eines „No Deal Brexit“.

Alle Kandidaten versprechen eine Änderung des Austrittsabkommens. Ein Dorn im Auge der konservativen Briten ist nach wie vor die sg. „Backstop“ Lösung für die britisch/irische Grenze. Diesbezügliche Änderungen wurden seitens der EU schon des Öfteren abgelehnt. Die einheitlich anmutende Meinung aller Kandidaten scheint zu sein, dass ein neuer Premierminister auch neue Zugeständnisse durch die EU erhalten werde. Eine riskante Position die sich nicht mit der tatsächlich gelebten Verhandlungsstrategie der EU deckt aber die zumindest bei öffentlichen Auftritten für eine Menge Applaus sorgt.

Geworben wird unter anderem mit Steuersenkungen, Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie in das marode nationale Gesundheitssystem. Problematische Versprechen in einem Staat, dessen öffentliche Schuldenquote bei 85% des BIP liegt und noch dazu ein Defizit von 2% des BIP erwartet wird. Dies ist besonders verheerend wenn das VK aus seinem Heimatmarkt, der EU, austreten möchte. Infolge der immensen Unsicherheiten stockt der notwendige Fluss von ausländischem Kapital in das VK. Nehmen die Investitionen nach bzw. in Großbritannien weiter ab, so hat dies das Potential die dort ansässige Finanzwirtschaft in eine Krise zu stürzen. Wird an der Zahlungsfähigkeit Großbritanniens gezweifelt, würde dies zu einem Fallen des Pfund und einem Steigen der Zinsen führen, welche das Land in eine wirtschaftliche Krise führen würde.

Der Großteil der Kandidaten hält am „No Deal Brexit“ fest, sollte es zu keinen Änderungen des „Backstop“ kommen. Ungeachtet der Tatsache, dass sich mehrmals eine parlamentarische Mehrheit gegen einen solchen Austritt ausgesprochen hat. Ein eben solcher Austritt scheint aber immer wahrscheinlicher, eine neue Verlängerung der Frist stellt weder für Großbritannien noch für die EU eine gesichtswahrende Möglichkeit dar. Eine Neuverhandlung des Abkommens mit der EU steht ebenso nicht zur Debatte. Die ablehnende Haltung der EU zu einem neuen Vertrag ist klar.

Dass die Konsequenzen eines  „No Deal Brexit“ immer gravierender werden, je länger sich der Austritt hinzieht, scheint die Kandidaten nicht zu belangen. Sie beharren auf ihrem illusorischen Kurs, treffen wird es hauptsächlich die sinkenden Realeinkommen der Briten. Sie halten das herrschende Brexit-Chaos für unbeachtlich, hauptsächlich ist eine breite Wählerschaft zu gewinnen.

 Quellen: Der Standard, FAZ, Handelsblatt



13/06/2019

Ein anderer Ansatz


Nach dem vor kurzem angekündigten Rücktritt Theresa Mays hat das Rennen um ihren Posten schon begonnen. Dabei ist der Ex-Außenminister Boris Johnson ein heißer Kandidat.

Der Ex-Minister, der schon in der Vergangenheit mit seiner speziellen extrovertierten Art aufgefallen ist, hat jedoch eine ganz andere Vorstellung von dem Umgang mit der Brexit-Thematik.

Seine Herangehensweise ist eindeutig weniger kooperierend als Mays. Er geht selbst in die Offensive. Er meint nämlich, er würde, sobald der Brexit vollzogen wäre, die noch zu zahlende Summe von 44 Milliarden Euro, die in Teilzahlungen noch auf viele Jahre aufgeteilt ist, zurückbehalten. Dies ist ein riskantes Vorhaben, wenn man bedenkt wie viel für das Vereinigte Königreich am Spiel steht.

Außerdem ergeben sich einige Problempunkte im Zusammenhang mit seinem Vorhaben:

 ·        Als das von ihm genannte Druckmittel kann diese Aktion nicht wirklich fungieren, da die EU konsequent abgeneigt ist die Verhandlungen über den Brexit zu eröffnen und somit geht dies ins Leere.

·        Die von ihm genannten Zahlen sind auch eine ganz persönliche Interpretation, denn eigentlich hätte Großbritannien sogar zirka 100 Milliarden Euro Schulden. Er hatte sich ja schon im Zuge der Kampagne zum Brexit-Referendum als Zahlenjongleur etabliert, als er sich bei den Aussagen, wie viel das Vereinigte Königreich pro Woche an die EU zahle, um ungefähr 100 Millionen Pfund zugunsten seines Argumentes verschätzt hatte.

·        Solch ein Nicht-Einstehen für Schulden könnte verheerende Wirkungen auf den Ruf Großbritanniens haben. Der Ruf als internationaler Handelspartner wäre dahin.

·        Es wäre natürlich auch ein feindlicher Akt gegen die EU. Weiters wäre somit jegliches Vertrauen zwischen diesen Zweien nachhaltig gestört und sicherlich jahrelang auf Eis gelegt.

Abschließend muss man sagen, dass Johnson immer schon ein Mann der vielen Worte war – manchmal zu vieler. Zwischen Wahlpropaganda und Ernstgemeintem war bei ihm nie klar zu unterscheiden. Dies macht ihn aber eindeutig unberechenbarer als Theresa May und somit wird man ihm in Zukunft Aufmerksamkeit schenken müssen.

Quellen: 
https://www.spiegel.de/politik/ausland/brexit-rechnung-boris-johnson-riskiert-beziehung-zur-eu-a-1271829.html



04/06/2019

Die Qual der Wahl


Die Wahlen zum europäischen Parlament am 23. Mai erwiesen sich in Hinsicht auf das VK und den Brexit als Debakel. Die Konservativen (Tories) unter der Führung von Premierministerin May erreichten 8.8%, die Sozialdemokraten (Labour) kamen immerhin auf 13,7 %. Verstärkt wird diese Niederlage umso mehr dadurch, dass die Brexit Partei des Austritt-Hardliners Nigel Farage auf Anhieb 30,5% der Wählerstimmen erhielt.

Eine unausweichliche Folge dieses Votums war der nun offen ausgesprochene Rücktritt der Premierministerin. Unmittelbar darauf warfen schon mehrere Spitzenpolitiker der Tories ihren Hut ins Rennen um den Vorsitz der Konservativen und somit auch für das Amt des Premierministers. Bis Ende Juni müssen sie sich auf zwei Spitzenkandidaten einigen und schlussendlich ihren Favoriten in das höchste Partei- und Regierungsamt hieven.

Die derzeitige Situation der Tories wird sich stark auf den Umgang mit dem Brexit auswirken. Keiner der bekannten Kandidaten ist für einen geregelten Austritt aus der europäischen Union. Die Parteimitglieder der Tories sind zu 97% weiß, zu fast 40% über 66 Jahre alt und finanziell sehr gut abgesichert. Es kann daher nicht verwundern, dass über zwei Drittel dieser Basis einen „No-Deal Brexit“ unterstützen und keine Kompromisse mit Brüssel eingehen wollen. Der momentan präsenteste Kandidat ist der seit Langem bekannte Brexit Befürworter Boris Johnson. Eben jener muss sich zeitgleich zum Wahlkampf vor Gericht behaupten. Es wird ihm vorgeworfen die britische Öffentlichkeit vor und bezüglich des Referendums im Jahr 2016 in die Irre geführt zu haben.

Während sich bei den Tories mögliche Kandidaten in Stellung bringen, beharrt die Labour Partei auf Neuwahlen. Es wird des Weiteren kritisiert, dass der Nachfolger der Premierministerin nicht durch das Volk gewählt wird, sondern wie erwähnt von der Konservativen Basis, deren Haltung zum Brexit evident ist, aber keinesfalls die Mehrheit im Land repräsentiert.

Ungeachtet des Ausganges der Wahl zum neuen Premierminister steht fest, dass das Brüsseler Verhandlungsteam auf seinen Positionen bestehen bleiben und keinen neuen Austrittsvertrag verhandeln wird. 

Durch diese Vorgänge innerhalb des United Kingdom stehen die Zeichen der Zeit wieder eher in Richtung eines „No-Deal Brexit“. Ob der verhoffte Vorteil für das VK eintreten wird, ist noch abzuwarten - die Nachteile in den Beziehungen der EU zum VK sind immer offensichtlicher. Die ideologischen Gräben werden zusehends tiefer und aufgrund der vermehrten, lautstarken Vertreter eines „No-Deal Brexit“ ist eine Beeinflussung der Wählerschaft in diese Richtung zu befürchten.

Der Schaden, welchen der Brexit unweigerlich verursacht, wird zum Beispiel auch im Bankensektor immer deutlicher. Bankinstitute benötigen für Dienstleitungen wie Einlage- und Kreditgeschäfte eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft in der EU. Mit dem Austritt des VK ist dies durch eine Niederlassung in London nicht mehr gegeben. Eine Abwanderung war vorhersehbar, doch das tatsächlich eingetretene Ausmaß überschreitet die vorher kursierenden Vermutungen. Ca. 275 Finanzfirmen ziehen ungefähr 1,2 Billionen Dollar von dem einst so beliebten Finanzzentrum an der Themse ab. Damit wird der Einfluss Großbritanniens in der europäischen Finanzbranche verringert und die Steuereinnahmen aus diesem Zweig verringern sich ungemein. Profiteure dieses kostspieligen Umzuges sind vor allem Dublin, Luxemburg und Frankfurt.

Es darf nicht darauf vergessen werden, dass die Frist im Oktober immer näher rückt und das worst-case Szenario wieder verstärkt in den Vordergrund gehoben wird. Die Mittel sich einem solchen Austritt zu stellen, wurden schon in den vorhergehenden Beiträgen umfassend erläutert. Bedauerlicherweise sind diese „Werkzeuge“ seit der EU-Wahl wieder allzu aktuell und die Wahrscheinlichkeit, dass sie zum Einsatz kommen werden, eine sehr hohe. 

Quellen: Handelsblatt, Standard, Presse, FAZ 


23/05/19

May manövriert sich weiter Richtung Rücktritt

In ihrem neuesten Entwurf zu einem möglichen Ausstiegsvertrag aus der EU, über welchen in den kommenden Tagen abgestimmt werden soll (zur Erinnerung: Im Vereinigten Königreich wird am 23.05.2019 skurrilerweise auch eine Wahl zum EU-Parlament abgehalten), möchte Premierministerin May eine Klausel einbauen, welche es der britischen Legislative ermöglicht, über ein zweites Referendum abzustimmen. Außerdem soll eine Abstimmung darüber stattfinden, ob im Vereinigten Königreich weiterhin europäisches Zollrecht angewandt werden soll. Mit diesen Passagen sollten die Angehörigen der Labour Partei doch noch dazu bewegt werden, die Pläne der Regierung zu unterstützen.

Der letztgenannte Passus führte jedoch einerseits zu einem Erstarken der Rücktrittsforderungen gegenüber der Premierministerin aus den eigenen Reihen.

Andererseits kam es sogar zum Austritt eines Kabinettsmitgliedes.

Die Reaktion des Parlaments auf den Vorschlag Mays ist eine vehement negative. Es gilt die Annahme, dass der neue Vertragsentwurf die Lage im Vereinigten Königreich zusätzlich verkomplizieren wird.

Beachtlich ist ebenso, dass die Premierministerin am Freitag den Vorsitzenden des 1922-Ausschusses treffen wird. Eben jener Ausschuss, der mit Regelung der Wahl und Abwahl der Parteivorsitzenden betraut ist. Ein Rücktritt Mays ist somit wieder um einen Schritt näher.

Einhergehend damit ist wieder ein neues Niveau an Unsicherheit verbunden. Wie lange wird die Premierministerin noch im Amt sein? Welche Haltung wird ihr Nachfolger bezüglich des Brexit vertreten? Was werden die Wählerstimmen beim Urnengang zur europäischen Parlamentswahl sagen?

Das Vereinigte Königreich ist nach wie vor unsicheres Pflaster, in welchem Investitionen und Unternehmen noch immer auf wackeligen Beinen stehen. Umso wichtiger ist es, sich nicht in eine falsche Sicherheit bis Ende Oktober zu wiegen, sondern die eigenen Handlungen mit Bezug auf das Vereinigten Königreich, rechtlich so auszugestalten, dass diese auch gegen ein politisches Unwetter standhalten können.

Vorsicht muss weiterhin das oberste Gebot der Stunde sein. 

Quellen: faz.net, nytimes.com


22/05/19

Schrecken ohne Ende


Während eine Mehrheit der Briten auf einen baldigen Rücktritt der Premierministerin May hofft, plant diese unermüdlich einen erneuten Abstimmungsdurchgang im britischen Parlament zu ihrem, bisher mit keinem Erfolg gekrönten, Brexit-Deal mit der EU. Währenddessen wird aber bereits Boris Johnson als klarer Nachfolgerfavorit kolportiert, da ein unrühmlicher Abgang von May in den Augen vieler nur noch eine Frage der Zeit sei. Als starker Brexit-Befürworter stehen aber auch mit Johnson an Großbritanniens Spitze die Sterne schlecht für eine gütliche Einigung mit der EU.

Parallel muss nun auch noch die anstehende EU-Parlamentswahl in Großbritannien durchgeführt werden. Umfragen zufolge liegt aktuell die rechtspopulistische Brexit-Partei unter der Führung von Nigel Farage mit über 30% in den Quoten deutlich an erster Stelle. Dessen Parteichef sieht sich soeben aber mit Anschuldigungen bzgl möglicher undeklarierter Spendeneinnahmen der Partei konfrontiert, welche er vehement bestreitet. Ähnlichkeiten zur aktuellen Innenpolitiklage Österreichs lassen sich hier nicht abstreiten. Unabhängig davon könnte ein Sieg seiner Brexit-Partei am kommenden Sonntag aber nochmal Wind in die Brexit-Verhandlungen bringen, da ein No-Deal-Szenario dann nicht mehr so unwahrscheinlich wäre. Das Ende bleibt leider weiterhin abzuwarten.  

handelsblatt.com, sueddeutsche.de, faz.net


17/05/19

Der Nachbar nebenan: Irland

 

Im heutigen Beitrag wollen wir uns mit einem Land beschäftigen, über das wir nicht allzu viel berichtet haben. Es geht um Irland. Dieses verhältnismäßig kleine Land hat einen sehr starken Reformwillen.

Im Zuge der Finanzkrise 2008 hat das Land bewiesen, dass es mit Rückschlägen in der Wirtschaft umgehen kann. Dessen Reformwille, die englische Landessprache, das angelsächsische Rechts- und Aufsichtssystem, niedrige Steuersätze und geringe Lohnkosten machen es zu einem sehr beliebten Wirtschaftsstandort europaweit. Viele namhafte Unternehmen wie zum Beispiel die Internet-Plattformen LinkedIn und Facebook haben dort einen Sitz. Barclays und Bank of America haben sogar ihre EU-Zentrale dort.

Wäre da nicht noch das Damoklesschwert in der Form des Brexits… Denn Irland ist nämlich ein Land mit einer sehr starken Außenhandelsposition und betreibt in großem Maße Handel mit dem UK. Somit wären sie auch sehr anfällig im Falle eines Brexits.

Waren und Dienstleistungen in Höhe von 15 Prozent des Bruttoinlandprodukts werden sowohl Exportiert an Großbritannien als auch von dort Importiert. In Zahlen werden zirka 4,5 Milliarden Euro Export allein mit Lebensmittel und Getränken gemacht. Im Falle von Zöllen und aufwendigen Grenzüberquerungen würde dies ein großes Problem darstellen.

Der Brexit hat aber auch „positive“ Aspekte: Ein Großteil an Unternehmen hat ihren Sitz aus Großbritannien nach Irland verlegt. Als Resümee muss man sagen, dass Irland auf einem gesunden Fundament steht, von welchem aus Krisen zu bewältigen sind.

 


15/05/19

Weg von der Insel


Heute fokussieren wir uns in unserem Blog auf die aktuelle Handelssituation der EU Länder mit dem  Vereinigten Königreich. Immer mehr Zulieferer brechen ihre Vertragsbeziehungen mit Großbritannien ab. Im Hintergrund steht die Angst vor strengen Zollkontrollen. Waren wie Tabak bzw. Alkoholika werden höchstwahrscheinlich hartnäckigeren Beschränkungen unterliegen.

Die ersten Vertragskündigungen haben schon nach dem Referendum im Juni 2016 begonnen. Deutschland, als größter Handelspartner in der Automobilindustrie Großbritanniens, lebt in der Ungewissheit. Die Autohersteller, die noch das endgültige „Deal“ bzw „No-Deal“ Szenario abwarten, reagieren andererseits mit einer Verringerung ihrer Produktion in Großbritannien. Die Statistiken aus dem Jahr 2018 zeigen, dass sich der Export aus Deutschland bemerkenswert reduziert hat. Im Gegenzug überwiegen die Importe von Großbritannien nach Deutschland. Davon ist besonders die Automobilindustrie betroffen, da der Autohandel um 11,4 Prozent zurückging. Die Briten führten im vergangenen Jahr 12,1 Prozent weniger Autos aus Deutschland ein.

Der Brexit wurde noch überhaupt nicht umgesetzt und manche Branchen spüren schon die Folgen der Brexit-Entscheidung. Die Unternehmer treffen lieber jetzt Entscheidungen, die im schlimmsten Fall nachteilig sind, als später erst recht zu leiden. Eine Einigung zwischen der EU und Großbritannien ist noch immer nicht abzusehen und es ist fraglich, ob es im Oktober dazu kommt.  

 

10/05/19

Aktuellste Entwicklungen


Im heutigen Blog wollen wir unseren Fokus auf die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit legen. Wie hat sich diese unsichere Situation inzwischen in den einzelnen Ländern und bei den einzelnen Unternehmen gezeigt?

Große Unsicherheit herrscht derzeit rund um die britische Währung. Während das britische Pfund unlängst eine der stabilsten und wichtigsten Währungen weltweit war, ist sie in der Zwischenzeit zu einem Unsicherheitsfaktor degradiert worden. Viele europäische Unternehmer und Unternehmen haben Bankbeziehungen in das Vereinigte Königreich und sind somit einem Risiko ausgesetzt. Bankgeschäfte wie zum Beispiel die Vergabe von Krediten könnte im Fall der Fälle ein Problem darstellen. Die weitere Folge solcher unsicheren Bankbeziehungen ist natürlich, wenn man von Unternehmen spricht, auch die Entwicklung der europäischen Preise. Eine Möglichkeit der Schadensminimierung wäre ein Teilen des potentiellen Verlustes zwischen Unternehmen und Endverbraucher und somit eine Umgehung von zu starken Preisanstiegen im Falle des Ausstieges des UK.

Weiters treffen EU-Länder Vorkehrungen. Luxemburg, als Beispiel, hat unlängst verkündet, dass Kinder mit britischem Pass, weiterhin in Luxemburg in die Schule gehen können. In Vorkehrungen wie dieser sieht man klar, dass diese Unsicherheitsfaktor bei den einzelnen Ländern der EU angekommen ist und man versucht sich darauf einzustellen.

Auf der anderen Seite herrscht aktuell trotz des Brexits hohes Interesse an Investitionen in britische Start-ups. Vor allem das „goldene Dreieck“ zwischen London, ApaCambridge und Oxford und allgemein Start-ups im Finanzsektor ziehen ganz besonderes Interesse auf sich.

 


03/05/19

Vorsichtige Entwarnung bei Produktstandards

 

Eine mögliche Auswirkung des Brexit, die vor allem Unternehmer verängstigt, sind mögliche neue Produktstandards im UK. Diese berühren fast jeden Bereich des täglichen Lebens und sind bei Freihandelsabkommen heutzutage meist viel wichtiger als Zollsenkungen, wie sich zB jüngst bei Ceta und Jefta gezeigt hat. Was hilft es einem auch, wenn man für die Einfuhr zwar nur mehr wenig bis gar nichts mehr bezahlt, sein Produkt aber nicht absetzen kann? Sei es, weil dafür eigene Zertifizierungen notwendig sind oder weil kaum jemand ein Produkt kauft, dessen Normen nicht zu den von anderen Produkten passt, was vor allem im technischen Bereich der Fall ist.

Allerdings lohnt es sich zu fragen, welchen Sinn es für das UK haben würde, von den etablierten Produktstandards abzuweichen. Immerhin leidet die britische Wirtschaft schon genug unter der dauernden Unsicherheit, die der Brexit mit sich bringt. In einem aktuellen Bericht zitieren die Salzburger Nachrichten dazu Scott Steedman, den Direktor der British Standards Institution: „Mir fällt kein Bereich ein, wo durch den Brexit bestehende Standards konkret in Gefahr wären“. Es bestehe "kein Interesse von irgendjemandem im Vereinigten Königreich, den Status quo, also bestehende EU-Standards, zu kippen, niemand will das".

Außerdem hängen EU-Normen in Europa nicht zwingend mit der EU zusammen. Viele werden von europäischen Normungsverbänden festgesetzt, in denen das UK durch den Brexit nicht automatisch seine Mitgliedschaft verliert. Es gebe laut Steedman auch keine Bestrebungen, aus diesen auszutreten, denn das ergebe „schlicht keinen Sinn“. 

Quelle: https://www.sn.at/wirtscha ft/oesterreich/zerbrechen-mit-dem-brexit-auch-die-normen-69467584 


25/04/19

Löst die Verschiebung tatsächlich Probleme?

 

Als vorläufiger Abschluss der heißen Phase rund um den Brexit kam es vor wenigen Wochen zu einer Entscheidung. Als Resultat von vielen Gesprächen zwischen Premierministerin May und EU-Kommissionspräsident Juncker kam es schließlich, bloß ein Tag vor dem voraussichtlich ungeregelten Austritt, zu einer Verschiebung des Brexits auf spätestens den 31. Oktober 2019.

Doch hat man sich damit tatsächlich einen Gefallen getan?

Um attraktiv für Unternehmen für einen Verbleib oder zur Neuansiedlung in UK zu wirken, müssten idealerweise klare Verhältnisse herrschen. Bedingungen, die man einschätzen kann und auf welche man sich einstellen kann. Schließlich ist das Ungewisse eine sehr schwierige Situation, da man, um als Unternehmen an allen Fronten abgesichert zu sein, eine Unmenge an Energie und Ressourcen aufwenden muss. Wenn man sich dann aber von Austrittstermin zu Austrittstermin bewegt, verlängert sich dieser unvorteilhafte Zustand und der aufgebrachte Mehraufwand um abgesichert zu sein, geht ins Leere.

Nehmen wir zum Beispiel den Automobilhersteller BMW und dessen britisches Tochterunternehmen Mini. Diese hatten sich entschieden die Werksferien genau von jenem Tochterunternehmen Mini vorzuziehen, um bei einem drohenden Austritt gewappnet zu sein und sofort reagieren zu können. Aber auch andere Maßnahmen wurden von Unternehmen europaweit angewendet um im Worst-Case-Szenario zeitnah reagieren zu können. Gecharterte Flugzeuge für schnellen Transport und vorgezogene Werksferien sind nur ein paar von vielen Beispielen.

Abschließend muss man sagen, dass nur eine langfristige Lösung tatsächlichen fruchtbaren Boden für eine positive wirtschaftliche Entwicklung bietet. Klarerweise bedeutet das auch, dass das auch eine der Voraussetzungen ist für Reinvestitionen im Vereinigten Königreich.

Ob selbst der Brexit – also der Austritt selber – eine langfristige Lösung darstellt ist fraglich, denn ganz nach dem Sprichwort „nach dem Sturm ist vor dem Sturm“ werden sich auch nach dem Austritt weiterhin Unruhen in der politischen Landschaft Großbritanniens zeigen und es bleibt abzuwarten wie sich das entwickelt. 

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/brexit-verlaengerung-verschiebung-stellt-viele-unternehmen.769.de.html?dram:article_id=446106



23/04/19

Damoklesschwert Brexit über Arbeitnehmern

  

Die Zeit seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016, als eine Mehrheit im UK für den Austritt aus der EU stimmte, waren für EU-Bürger im UK und UK-Bürger in der EU von Unsicherheit und Ungewissheit geprägt. Viele haben sich in einem anderen Land eine Existenz aufgebaut und eine Familie gegründet, oder haben das vor. Sie wissen jedoch nicht, wie lange sie in ihrer Wahlheimat noch willkommen sind. Viele Unternehmer sind sich unsicher, ob sie jemanden einstellen sollen, der durch den Brexit möglicherweise bald seinen Aufenthaltstitel verliert.

Der österreichische Gesetzgeber hat bereits Schritte gesetzt, um diese Unsicherheit ein wenig zu lindern. Mit dem Brexit-Begleitgesetz wurde weitestgehend verhindert, dass UK-Bürger in Österreich durch den Brexit auf den weit schlechteren Status von Drittstaatsangehörigen zurückfallen, die für den österreichischen Arbeitsmarktzugang meist große Hürden überwinden müssen. Stellen Arbeitnehmer aus dem UK innerhalb von sechs Monaten nach dem Brexit einen Antrag auf Aufenthalt, ist ihnen unter vereinfachten Bedingungen die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ auszustellen. Dauert ihr Aufenthalt schon mehr als fünf Jahre, können sie auch den „Daueraufenhalt EU“ beantragen.

Um einen Brain Drain von EU-Bürgern aus dem UK zu verhindern – dieser wäre angesichts der internationalen und stark auf Wettbewerb ausgerichteten Wirtschaft im UK katastrophal – hat die britische Regierung bereits Maßnahmen angekündigt, damit EU-Bürger auch weiterhin in ihrem Land wohnen und arbeiten dürfen. Die tatsächliche Ausgestaltung ist jedoch umstritten und eine Einigung wird voraussichtlich schwierig werden. Ein Hauptargument der Austrittsbefürworter war immerhin, dass die „Flut“ an Arbeitnehmern aus der EU in den britischen Arbeitsmarkt gestoppt wird. 

Arbeitnehmer-Entsendungen mit UK-Bezug dürften durch den Brexit leider wesentlich komplizierter werden. Aufgrund der in den EU-Verträgen verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit braucht man für eine Entsendung innerhalb der EU keine Bewilligung. Scheidet das UK aus der EU aus, wird eine Entsende- oder Beschäftigungsbewilligung einzuholen sein, was bürokratischen Aufwand und Verzögerungen beim Arbeitsbeginn bedeutet. Außerdem kann man sich nicht sicher sein, dass die Bewilligung auch erteilt wird.

Quellen: https://derstandard.at/2000099273981/Was-ein-Chaos-Brexit-fuer-Arbeitnehmer-bedeutet,
https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/Brexit:-Auswirkungen-auf-Arbeitnehmer-aus-GB.html



17/04/19

Auf in die EU

 

Während auf der britischen Insel fürs Erste politische Ruhe einkehrt, bestehen für Unternehmen noch immer hohe Unsicherheit und Ungewissheit was die Zukunft bringt. Während für viele Unternehmen das sogenannte „Brexithamstern“, also die Lagerbestände erhöhen um bei möglichen Lieferengpässen Ware zu haben, einen Lösungsansatz bot, orientieren sich aktuell auch sehr viele Unternehmen ins nahe gelegene europäische Ausland.

Ein in dieser Hinsicht besonders anziehendes Land sind die Niederlande. Im Gegensatz zu vielen anderen Aussagen muss man in diesem Fall sagen, dass der Brexit nicht ausschließlich negative Konsequenzen mit sich bringt, denn durch dieses Umsiedeln vieler Unternehmen in die Niederlande wurden rund 2000 neue Arbeitsplätze geschaffen, womit rund 300 Millionen Euro an Investitionen verbunden sind und somit natürlich auch der Wirtschaft zugutekommt. Zu den Unternehmen, die sich für eine Umsiedlung entschieden haben, gehören unter anderem die europäische Arzneimittelagentur EMA und der japanische Elektronikkonzern Panasonic, welcher seinen europäischen Sitz auch in die Niederlande verlegte.

Dem Jahresbericht der niederländischen Agentur für Auslandsinvestitionen zu folge haben weitere 250 Unternehmen vor, ihren Sitz aus dem politisch unruhigen Großbritannien in die Niederlande zu  verlegen. Vor allem für den Finanzsektor und für Medien- und Logistikunternehmen soll dieser Umzug besonders attraktiv sein. 

Quellen: nltimes.nl, derstandard.at



11/04/19

Frischer Wind oder laues Lüftchen?

 

Bei dem  EU – Sondergipfel am Mittwoch, den 10.04.2019, kam es abermals zu einer Verschiebung des Brexit. Die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden EU-27 einigten sich darauf, den Briten eine erneute „Gnadenfrist“ bis zum 31. Oktober zu gewähren. Der befürchtete ungeregelte Austritt und das damit verbundene wirtschaftliche und rechtliche Chaos am Freitag sind somit fürs Erste abgewendet. Die britische Premierministerin hat somit ein weiteres halbes Jahr Zeit, den bereits verhandelten Austrittsvertrag durch das britische Unterhaus zu boxen.

Es herrscht Einigkeit in der EU darüber, dass an dem beschlossenen Trennungspapier keine Veränderungen mehr möglich sind. Es tun sich jedoch schon Risse innerhalb der EU-27 auf, denn Frankreich drängte auf einen alsbaldigen Austritt, Deutschland hielt eine Verlängerung von bis zu einem Jahr für möglich. Man traf sich nach diplomatischer Manier in der Mitte. Dass der Brexit inzwischen auch die verbliebenen Mitgliedstaaten spaltet, lässt sich jedoch nicht mehr verleugnen.

Die britische Premierministerin hat das Ziel vor Augen, den Brexit bis zum 22.Mai abzuwickeln. Ob sich dieses Vorhaben mit der politischen Realität im Vereinigten Königreich vereinbaren lässt, ist mit Vorsicht zu genießen. Gelingt es der britischen Regierung nicht, den Austritt bis Mai vom Unterhaus absegnen zu lassen, ist eine Teilnahme an der EU – Wahl ein Muss. Eine seltsam anmutende Verpflichtung für ein Land, das seit bald 3 Jahren versucht, ebenjene Institution zu verlassen. Ebenso unterliegt das Land einer, rechtlich nicht bindenden, Aufsicht durch die EU – 27. Bei allzu auffälligem Fehlverhalten oder gar einer Blockadepolitik, gibt es die Möglichkeit das Vereinigte Königreich schon im Juni über die Planke laufen zu lassen.

Kommt es zur Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den europäischen Wahlen, verkünden die Brexit Hardliner schon jetzt eine erneute politische Schlacht um die Zukunft der drittgrößten Volkswirtschaft in der EU.

Die vermeintliche Einigung von Mittwoch, stellt nur eine weitere Verzögerung einer tatsächlichen Lösung dar. Es kann weiterhin nur der Appell an jene Unternehmer, die wirtschaftliche Interessen im Vereinigten Königreich haben, aufrechterhalten werden, größtmögliche Vorsicht und Weitsicht walten zu lassen. Der mantra-artige Hinweis darauf, Verträge und deren zugrundeliegende Rechtslage zu überprüfen, notwendige Anpassungen vorzunehmen und hilfreiche Vorkehrungen für die Zukunft in bestehende Verträge einzubauen, bleibt weiterhin aufrecht und soll an dieser Stelle noch einmal betont werden.

Das erhoffte Ende des Dramas um die Insel liegt erneut in weiter Ferne.

Quellen: standard.at; faz.net



09/04/19

Nächste Runde

 

Nach derzeitigem Stand tritt das Vereinigte Königreich am Freitag, den 12.04.2019 ohne Abkommen aus der Europäischen Union aus.

Als kleine Revolution soll es der Öffentlichkeit verkauft werden, dass sich die britische Premierministerin May und Oppositionsführer Corbyn zu Verhandlungen bezüglich des Brexit zusammengerungen haben. Thema des Treffens ist das dreimalig abgelehnte Abkommen zum Austritt aus der EU und eine erneute Verschiebung eben jenes Austritts. Sowohl bei den konservativen Tories als auch in der oppositionellen Labour Partei, wird das Treffen der beiden Parteispitzen durchaus kritisch betrachtet. Ein Abweichen von der Parteilinie und Zugeständnisse an den vermeintlichen politischen Gegner werden befürchtet.

Dass es sich hierbei aber keineswegs um ein bahnbrechendes Ereignis handelt, eher um abermaliges Theater, bezeugt die derzeitige politische Lage des Vereinigten Königreichs. Die Positionen zum Brexit ändern sich nicht, wenn überhaupt verfestigen sich bloß die Extreme.

Ähnlich dem antiken Sisyphus, wird May am Mittwoch zu einem EU- Sondergipfel reisen um erneut einen Aufschub, diesmal bis zum 30. Juni, zu beantragen. Ein solcher Aufschub steht jedoch seitens der EU unter der Bedingung der Vorlage konkreter Pläne des weiteren Gebarens des Vereinigten Königreichs. Mit solchen Plänen kann May jedoch nicht dienen, da sie dem britischen Unterhaus nicht Herr wird.

Auch die Stimmen innerhalb der EU, dem englischen Ringelspiel keine Verlängerung mehr zu genehmigen, werden immer lauter und ungehaltener. Grundtenor ist die besagte Forderung nach konkreten Plänen der Briten, wie die vorliegende, für alle Seiten strapaziöse, Endlosschleife durchbrochen werden kann.

Für Wirtschaftstreibende, mit geschäftlichen Verbindungen zum Vereinigten Königreich, bleibt die Situation weiterhin nebulös. Die Hoffnung auf eine rasche, vernünftige, politische Lösung wurde recht offensichtlich enttäuscht. Es erscheint daher ratsam, sämtliche Unternehmungen so zu führen und vertraglich, nach entsprechender fachkundiger Beratung, so auszugestalten, dass diese von den „Fortschritten“ des politischen Prozesses unabhängig sind. Sei es durch präzise formulierte Brexit – Klauseln, Vereinbarungen von Schlichtungsstellen bzw. Schiedsgerichten im Streitfall, genauen Abmachungen betreffend der Tragung von zusätzlichen, durch den Brexit verursachte, Kosten. Oberste Prämisse sollte sein, durch entsprechend formulierte Kontrakte genau jene Sicherheit herzustellen, die durch den Brexit verloren ging. 

Quellen: orf.at, APA, Reuters




05/04/19

Erste Einigungen 

 

Während man in Sachen Brexit nicht mehr wissen kann was als nächstes folgt und das Brexit- Chaos immer undurchsichtiger wird, konnte man sich heute im britischen Unterhaus tatsächlich auf eine vorläufige Lösung einigen.

Mit nur einer Stimme Differenz stimmte man für eine Verschiebung des Brexits. Das heißt vorerst bloß, dass man fürs erste keinen ungeregelten Brexit haben will. Bisher war die Situation so, dass ein kurzer Aufschub gewährt wurde bis zum 12.April und anschließend alles offen war. Ob diese Einigung des britischen Parlaments auch tatsächlich umgesetzt wird und bis wann dann der Austritt verschoben wird, bleibt abzuwarten. Die Rede war bisher vom 22.Mai, da man so eine Teilnahme an der EU-Wahl verhindern würde.

Ebenso im Verlauf der letzten Tage stimmte das EU-Parlament ab, dass auch im Falle eines ungeregelten Austritts die Möglichkeit weiterhin bestehen wird für Bürger Großbritanniens zumindest für kurze Zeit visumfrei in die EU reisen zu können. Voraussetzung für dieses Entgegenkommen ist aber, dass auf Seite Großbritanniens eine ähnliche Regelung für die Einreise von EU-Bürgern beschlossen wird. Vorgesehen wäre eine 90-Tägige Möglichkeit ohne Visum sich in der EU aufzuhalten.

Dies bedeutet eine entscheidende Entlastung zumindest im Tourismus-Sektor. Wie der weitere Verlauf ist bleibt abzuwarten. 

Quellen: kurier.at, zeit.de



29/03/19

Die Deadline


Heute ist der 29.März. Eine mit Spannung erwartete Deadline sollte heute erreicht werden. Es ist doch der Konjunktiv zu benutzen, denn am heutigen Tage tritt Großbritannien nicht aus der EU aus. Den Briten wurde ein Aufschub gewährt mit zwei Optionen. Man hat die Möglichkeit nochmals über den ausgearbeiteten Austrittsvertrag abzustimmen und im Falle eines positiven Ausgangs wird ein Aufschub bis zum 22.Mai gewährt. Andernfalls wird nur ein sehr kurzer Aufschub bis zum 12.April gewährt, wobei man mehr oder weniger vor derselben Problematik stünde wie jetzt.

Heute kommt es tatsächlich zu einer Abstimmung über den ausgearbeiteten Austrittsvertrag, wobei die zum Vertrag dazugehörende politische Erklärung weggelassen wird, da man ja nicht beliebig oft über denselben Vertrag abstimmen lassen kann. Es wird über einen „Austrittsvertrag light“ abgestimmt. Hinzu kommt noch, dass es unsicher ist ob die EU diese Version des Vertrages annehmen wird.

Als Reaktionen auf die Unsicherheit rund ums Thema werden klarerweise auch von österreichischen Firmen Präventivvorkehrungen in die Wege geleitet.  Für Unternehmen, die eine starke Fokussierung auf den Import und den Export haben, kommt eine Lageraufstockung in Frage. Mit Lieferengpässen wird  gerechnet, wobei eine zeitnahe Normalisierung auch erwartet wird. Dabei sind aber räumliche und logistische Hürden zu beachten. Es bleibt abzuwarten, worauf man sich als Unternehmen als nächstes gefasst machen muss.

Quellen: n-tv.de, news.wko.at



26/03/19

Brexit meets DSGVO: Ein SuperGAU?


Der Europäische Rat stimmt einer erneuten Fristverlängerung zugunsten des Vereinigten Königreichs zu. Bejaht das britische Unterhaus diese Woche den Vertrag, welcher zwischen der EU und dem VK ausverhandelt wurde zu, endet die Frist mit 22.05.2019. Wird das Abkommen aufs Neue durch das House of Commons abgelehnt, kommt es „nur“ zu einer Verlängerung bis zum 12.04.2019. In diesem Zeitraum muss auch ein Plan über das weitere Vorgehen des VK vorgelegt werden.

Vom Ausscheiden des VK aus der EU ist auch das immer wichtiger werdende Feld der Datenverarbeitung betroffen. Im Gebiet der EU wird diese Thematik, seit dem 25. Mai 2018, durch die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) geregelt. Diese erhöht die von Unternehmerseite zu setzenden Maßnahmen, um den Schutz von Verbraucherdaten zu gewährleisten. Ebenso werden die Rechte von Betroffenen und Informationspflichten erweitert (Recht auf Berichtigung, Recht auf „Vergessen werden“).

Zu einer detaillierteren Behandlung der EU – DSGVO aus österreichischer Perspektive: https://eu-dsgvo.at/

Das Vereinigte Königreich wird im Verhältnis zur EU zu einem Drittstaat. Ein Schutz durch die DSGVO ist somit nicht mehr gegeben und es stellt sich die Frage ob und wie eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer zulässig ist. Dazu muss einerseits die Datenverarbeitung im Inland und andererseits das Schutzniveau des Drittlandes in dem sich der Empfänger befindet, der DSGVO entsprechen.

Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern ist durch die DSGVO nur in folgenden Konstellationen gedeckt:

Existiert ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (z.B. in Bezug auf Japan am 23.01.2019), ist das Versenden von Daten zulässig. Angemessenheitsentscheidungen aufgrund der Datenschutzrichtlinie (z.B. in Bezug auf die Schweiz, Israel, Kanada) bleiben bis zu ihrem Widerruf aufrecht.

Bestehen geeignet Garantien (von der Datenschutzbehörde genehmigte verbindliche interne Datenschutzvorschriften; von der Europäischen Kommission erlassene Standartklauseln) wird ein den europäischen Standards entsprechendes Schutzniveau ebenso angenommen.

Auch Vertragsklauseln, die von der die Datenschutzbehörde genehmigt wurden, rechtfertigen einen Datentransfer in ein Drittland.

Kommt es zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist enorme Vorsicht geboten. Die Übermittlung von Daten an Empfänger im VK, welches dann als Drittstaat zu qualifizieren wäre,  muss rechtlich/ vertraglich entsprechend abgesichert sein. Verstöße vermögen zu einem erheblichen Schaden führen, da es zu Geldbußen bis zu EUR 20 Mio. kommen kann. Unternehmen müssen mit bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres einstehen.

Achtsamkeit und eine genaue Kontrolle der bestehenden Verträge mit Partnern im VK ist das Gebot der Stunde.

Quellen: APA, Reuters, eu-dsgvo.at, wko.at



21/03/19

Wie man mit Zöllen umgehen kann

 

Ein Thema, das im Zusammenhang mit dem Brexit Kopfzerbrechen bereitet sind Zölle. Obwohl der derzeit ausgehandelte Brexit-Vertrag, zumindest für die Übergangsphase bis Ende 2020, eine Zollfreiheit vorsieht, ist es sicherlich eine gute Idee, sich als Unternehmer mit den Zollformalitäten wie Zollkontrollen, Zollanmeldungen und Beschränkungen auseinander zu setzen.

Bei einem „No-Deal-Brexit“ würde man mit dem Vereinigten Königreich so verfahren wie mit jedem anderen Drittland, es käme der EU-Drittland-Zollsatz zur Anwendung. Für Sie als Anwender sind diese Zollsätze über die Taric-Datenbank abfragbar.  Österreichische Exporte würden klarerweise auch mit britischen Zollsätzen versehen werden. Der Zolltarif mit welchem eingeführte Waren im Falle eines ungeregelten Brexits verzollt werden würden, wurde bereits von der britischen Regierung bekanntgegeben.

Als Folge des Brexits würde das Vereinigte Königreich sämtliche Vorteile aus etwaigen EU-Freihandelsabkommen verlieren, wodurch sich neue Problemstellungen bilden würden. Für österreichische Exporteure in EU-Partnerländer würde dies bedeuten, dass der Umgang mit Produkten mit britischen Vormaterialien sich ändern müsse. Diese Vormaterialien dürften nämlich in solchen Fällen nicht mehr wie eigene Vormaterialien eingesetzt werden. Dadurch könnte es dazu kommen, dass Zollbegünstigungen für einen solchen Fall nicht mehr genutzt werden könnten. Um auf solch einen Fall gut vorbereitet zu sein ist es zu empfehlen sich eigene Zulieferstrukturen und Wertschöpfungsketten anzuschauen.

Quellen: wko.at, ec.europa.eu, www.gov.uk

 


19/03/19

„… denn sie wissen nicht, was sie tun.“

 

Das Tauziehen um die Abhandlung des Brexit im britischen Unterhaus hält an. Das House of Commons hat letzte Woche erneut den zwischen der britischen Regierung und der Europäischen Kommission ausgehandelten Vertrag abgelehnt und im selben Zug auch einen ungeregelten Brexit verneint („No–Deal). Am 19.3 soll eine weitere Abstimmung stattfinden, welche eine erneute Verschiebung des „endgültigen“ Austritts des VK zum Inhalt hat. Anhand des Ergebnisses dieser Abstimmung soll bei dem EU – Gipfel am 21.3 ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.

Der britischen Premierministerin käme eine Haltungsänderung der DUP zugute. Die DUP ist aufgrund der Nordirlandfrage gegen den Austrittsvertrag. Eine festgeschriebene Garantie für offene Grenzen zwischen Nordirland und der Republik Irland (Problematik der „Backstop“ Lösung) stellt aufs Neue eine scheinbar unüberwindbare Hürde dar. Eine Meinungsänderung dieser Hardliner könnte aber auch andere konservative Abgeordnete zu einem Umschwung bewegen. Würde dies gelingen müssten aber trotzdem noch bis zu 30 Abgeordnete der oppositionellen Labour Party von den Plänen der Regierung überzeugt werden. Man darf des Weiteren nicht außer Betracht lassen, dass es sich um die Regelung für ein ehemaliges Bürgerkriegsgebiet handelt und somit auch die innere Stabilität der Region zur Debatte steht.

Abgesehen von der innenpolitischen Lage im VK, sind die Positionen auf zwischenstaatlicher Ebene wie gehabt. Die EU und somit ihre Mitgliedstaaten, beharren auf dem ausgearbeiteten Austrittsvertrag. Das britische Unterhaus, lehnt diesen weiterhin ab ohne nach außen hin für jedermann erkenntlich zu erklären, welche Absichten genau die Briten nun verfolgen.

Während das abstruse Ringen im Westminsterpalast weitergeht, werden mancherorts die Stimmen einzelner Skeptiker lauter.

Der deutsche Bundesaußenminister spricht sich grundsätzlich für den Verbleib des Vereinigten Königreichs aus. Auch eine kurze Fristverlängerung zugunsten des VK ist als problemlos zu betrachten. Sollte von den Briten jedoch eine Verlängerung bis Juni beantragt werden, so müsse dieses Vorgehen konkrete Aussagen der Regierung aus London beinhalten, wie sie gedenke, diese Zeit zu nutzen. Außerdem sei die notwendige einstimmige Zustimmung durch die EU 27 nicht in Stein gemeißelt.

Auch der erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Franciscus Timmermanns, schlägt ähnliche Töne an. Eine Verlängerung über den 30 Juni hinaus müsse gerechtfertigt sein, sei es durch ein neues Referendum oder durch die Durchführung von Neuwahlen. Darüber hinaus müsse ebenso geregelt werden, ob das VK an den EU Wahlen im Mai teilnimmt. Ein Fehlen des VK bei diesen Wahlen könnte in eine rechtliche Grauzone des europäischen Rechtes führen, in welcher unter anderem der Anfechtungsmöglichkeit von Beschlüssen die Tür geöffnet werden würde.

Man kann an dieser Stelle festhalten: das britische Unterhaus ist gegen den ausverhandelten Austrittsvertrag, gegen den vorgeschlagenen Zusatz, gegen eine erneute Volksentscheidung und gegen einen harten Brexit. Sie erhoffen sich einen neuartigen Deal mit der EU, von dem niemand weiß wie er denn aussehen sollte. Währenddessen schwindet die Bereitschaft der EU 27 einer Verlängerung der Austrittsfrist zuzustimmen, an ein Abrücken von dem Austrittsvertrag ist ebenso nicht zu denken.

Die geschilderte Situation führt nicht nur zu Ungewissheiten in der Wirtschaft. Je länger die Pattsituation zwischen der EU und dem VK andauert, desto mehr Schaden nimmt auch das Ansehen der Institutionen der EU. Durch das Brexit Geplänkel wird immer deutlicher, dass es einer Stärkung eben jener EU - Institutionen bedarf, um in einer Notsituation, wie sie der Brexit unweigerlich darstellt, ein einheitliches und klares Vorgehen zu gewährleisten.

Quellen: faz.net; nzz.ch



14/03/19

Heilloses Chaos

 

Nachdem wir noch in unserem letzten Blogeintrag verhältnismäßig positive Neuigkeiten berichten konnten, ist die Lage inzwischen wieder komplett unklar geworden.

Aus dem neu ausgehandelten Brexit-Vertrag wurde leider nichts. Dienstagabend musste Theresa May abermals eine blamable Niederlage einstecken und dabei zusehen, wie der Vertrag abgelehnt wurde.

Am Tag darauf wurde über den Austritt Großbritanniens ohne einen Vertrag, also den „No-Deal Brexit“, abgestimmt. Diese Entscheidung ging zugunsten eines geregelten Brexits aus. Zusammenfassend will das englische Parlament zwar einen geregelten Brexit, wobei ihnen der Austrittsvertrag in der Form in der er jetzt existiert, nicht genügt. Die EU ist aber auf der anderen Seite unter keinen Umständen mehr gewillt, Zugeständnisse an Großbritannien zu machen. Eine Pattsituation wie sie im Buche steht.

May war keineswegs eine Befürworterin eines ungeregelten Austritts, wobei sie diese Möglichkeit durchaus produktiv in den Verhandlungen mit der EU über weitere Zugeständnisse einbringen konnte und auch in Zukunft hätte einbringen können.

Inzwischen stehen alle Zeichen auf Verschiebung des Austritts. Dabei gibt es die Möglichkeit einer kurzen Verschiebung auf den Juni, wobei dies in Kombination mit einer positiven dritten Abstimmung über denselben Austrittsvertrag wäre. Im Zuge der langen Verschiebungsoption spricht man von einem Zeitraum von einem Jahr. Derzeit ist der Ausgang komplett offen. 

Quellen: orf.at, spiegel.de



12/03/19

Heureka…vorerst!

 

In Anbetracht dessen, dass sich die Lage um die Brexit-Verhandlungen zuspitzt, ist es am Montag, einen Tag vor einer erneuten und voraussichtlich entscheidenden Parlamentsabstimmung, tatsächlich noch zu einer Ergänzung des Brexit-Austrittvertrags mit rechtlich verbindlichen Zugeständnissen seitens der EU gekommen. Dies hielt man lange Zeit für höchst unwahrscheinlich, da EU-Kommissionschef Juncker in allen vorangegangenen Besprechungen und Äußerungen zu diesem Thema sehr auf den ausgehandelten Vertrag bestand und keine Änderungen oder zusätzliche Ergänzungen für ihn in Frage kamen.

Die umstrittenste Frage während der Verhandlungen war der Umgang mit der Irisch/Nordirischen Grenze. Die sogenannte „Backstop“ Lösung, in welcher eine harte Grenze verhindert werden sollte, stieß auf Kritik. Die Befürchtung lag darin, dass diese Regelung unbefristet war und de facto über ein Hintertürchen eine längerfristige Anbindung an die EU bedeute. Diese Problematik wurde im Zuge der aktuellen Zugeständnisse entschärft, indem klargestellt wurde, dass die „Backstop“ Lösung bis 2020 befristet ist und eine Alternative bis dahin erarbeitet werden soll.

Was aber grundsätzlich in der Brexit-Frage passieren wird ist damit auch noch nicht fixiert. Am 12.3. folgt eine erneute Abstimmung über den Austrittsvertrag. Fällt diese Abstimmung jedoch erneut negativ aus, sind wiederum alle Ausgänge denkbar. Es würde jeweils zu einer Abstimmung über die verschiedenen Szenarien kommen. Denkbar wäre auch, dass der Austritt verschoben wird, wobei man dabei natürlich Bedacht auf die EU-Wahl im Mai dieses Jahres nehmen müsste. 

Quellen: orf.at, tagesschau.de



08/03/19

Unternehmen treffen schon erste Vorkehrungen

 

Mit großen Schritten nähern wir uns dem 29.März, dem Tag des Austritts. Da nach wie vor keine ausgehandelte Lösung für den Brexit existiert, wappnen sich  Unternehmen mit Plänen und Vorkehrungen für das Worst-Case Szenario, dem No-Deal Brexit.

Immer mehr Unternehmen rechnen mit einem ungeregelten Brexit und in Folge dessen mit einem sehr hohen Schaden für das eigene Unternehmen. Klarerweise ist man auf unternehmerischer Seite bemüht, den Schaden dabei so gering wie möglich zu halten. Dabei erwägt jedes vierte Unternehmen im Fall eines ungeregelten Brexits Stellenstreichungen. Besonders stark wären die in Großbritannien ansässige Autobranche, der britische Bankensektor sowie die Konsumgüterherstellerbranche vom ungeregelten Brexit betroffen.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: Viele Automobilhersteller haben ihre vormals britischen Zulieferer bereits gewechselt oder planen dies in Kürze. Handelsunternehmen erhöhen ihre Lagerkapazitäten. Man will im Fall von kompletter Unsicherheit lieferfähig bleiben. 

Die Tendenz der Unternehmen, die sich dem Brexit-Chaos anpassen ist eindeutig. Eine Fokussierung auf die EU ist das Ziel. Ein großer Teil an Unternehmern ist für eine stärkere Integration und Zentralisierung. Dabei werden als Beispiele ein Euro-Finanzminister oder Eurozonen-Budget genannt. 

Quelle: Spiegel.de



07/03/19

Massenexodus von Unternehmen aus dem UK

 

Die Wirtschaft scheut bekanntlich nichts mehr als Unsicherheit, und dies bewahrheitet sich im Falle des Brexit auf dramatische Weise. Bisher galt das UK als Musterbeispiel für Stabilität, die nun immer mehr schwindet, je näher der 29. März 2019 heranrückt. Viele globale Big Players wie Sony und BMW verlassen das sinkende Schiff bzw. schauen sich bereits anderweitig um, und das aus gutem Grund. Sollte es zu einem harten Brexit kommen, steht die ehemalige Kolonialmacht Nr. 1 im internationalen Handel nämlich sehr isoliert da.

Zunächst wären natürlich die Handelsbeziehungen zur EU betroffen. Aufgrund des Binnenmarktes mit seinen vier Freiheiten sind die Mitgliedstaaten der Union wirtschaftlich so eng verwoben, wie es souveräne Staaten kaum irgendwo auf der Welt sind. Sie garantieren, dass Unternehmer im UK Erz aus Schweden und Olivenöl aus Griechenland praktisch so kaufen können, als würden sie aus dem Inland kommen. Sie können Mitarbeiter aus Spanien, Deutschland und Estland anstellen, fast so als wären sie Briten. Sie können nahezu problemlos Zweigniederlassungen in Ungarn, Italien, oder Finnland aufbauen.

Bei einem harten Brexit steht das alles und mehr auf dem Spiel, denn die EU hat eine Reihe an Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten rund um die Welt abgeschlossen. Das bekannteste von ihnen ist sicherlich jenes mit Kanada, CETA, um das sehr großer medialer Rummel gemacht wurde. Weniger bekannt ist jenes mit der aufstrebenden Wirtschaftsmacht Vietnam. Unverständlicherweise praktisch ignoriert wurde der kürzlich in Kraft getretene Freihandelspakt mit dem Wirtschaftsgiganten Japan, JEFTA. Da diese Abkommen für die EU als Block gelten, würde das UK bei einem harten Brexit nicht mehr von ihnen profitieren.

Manche Unternehmen von Weltrang werden daher dem Vereinigten Königreich schon fix den Rücken kehren. Die Technikriesen Sony und Panasonic haben bekanntgegeben, ihre Europazentren in die Niederlande zu übersiedeln. Den selben Weg schlagen viele Versicherungen und Finanzdienstleister ein. Die weltweiten Headquarters von Dyson werden nach Singapur verlegt. Andere Unternehmen wie Airbus und BMW spielen öffentlich mit dem Gedanken, ihre Fertigung aus dem UK abzuziehen – die zu befürchtenden Zölle auf Waren wie Flugzeuge und Autos seien einfach zu hoch. 

Quellen: orf.at, bmwi.de, welt.de, t-online.de




26/02/19

Quo vadis, Limited?


Bereits im Dezember 2018 wurde im Rahmen dieses Blogs die britische Limited näher vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter – wie bei der österreichischen GmbH – nicht persönlich haften. Insbesondere die Mindeststammeinlage von einem Pfund Sterling ist dabei für Unternehmer sehr attraktiv. Nun stellt sich jedoch die Frage, wie im Rahmen des Brexit mit einer Limited mit Sitz in Österreich umgegangen wird. Die einfachsten Lösungen stellen Umgründungen in österreichische Gesellschaften dar, weil dadurch die Limited nicht ihre Rechtspersönlichkeit verliert und es nicht zu einer für die Gesellschafter oftmals recht empfindlichen persönlichen Haftung kommt.

Für Klein- und Mittelbetriebe, die sowohl in Großbritannien als auch in Österreich niedergelassen sind, gibt es vor allem die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. Dabei tritt die österreichische Niederlassung als Gesamtrechtsnachfolger auf und die britische Filiale muss nicht liquidiert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einem solchen „cross-border-merger“ grenzüberschreitend Gerichte tätig werden müssen und bestimmte Fristen streng einzuhalten sind.

Eine andere Möglichkeit für KMU’s besteht in der sogenannten „side-stream-Einbringung“. Dabei wird das Vermögen der britischen Niederlassung in die österreichische Gesellschaftsform übergeführt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass bei einer solchen Umgründung auch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.

Größere Unternehmen können die Umwandlung in eine SE (Societas Europaea = Europäische Gesellschaft) mit Sitz in Österreich (bzw. in einem EU-Mitgliedstaat) vornehmen. Es handelt sich dabei um eine Rechtsform, die wie eine Aktiengesellschaft behandelt wird. Daher ist diese Umgründung für Klein- und Mittelunternehmen eher nicht empfehlenswert, auch weil damit komplexe Vorschriften einhergehen.

Egal, welche Möglichkeit man als Unternehmer wählt: Die Entscheidung sollte sorgfältig und juristisch wasserdicht, aber auch zeitgerecht getroffen werden. Das geplante Austrittsdatum ist weiterhin der 29. März. Möglicherweise gibt es aber für diese Umgründungsmaßnahmen auch mehr Zeit: Erst heute wurde bekannt, dass die britische Premierministerin May – entgegen aller früheren Ankündigungen – doch einen späteren Austrittstermin ins Auge fasst. Erst gestern (!) soll May ein solches Szenario kategorisch abgelehnt haben. Sollte es Mitte März im britischen Parlament nicht zu einer Einigung im Brexit-Deal kommen, wird der Druck aus ihrer eigenen Partei wohl noch höher als er ohnehin schon ist. Es dürfte dann zum einen Vorstoß der Abgeordneten in London kommen, um May von Gesetzes wegen zu einer Verschiebung des Austrittstermins zu verpflichten. Auch EU-Ratspräsident Tusk steht einem späteren Austritt offen entgegen: Ob die EU-27 da mitspielen, ist jedoch eine andere Frage…

Quelle: Der Standard 



25/02/19

Die (anscheinend) unendliche Geschichte


In Österreich, vor allem in Wien, gibt es aufgrund des Brexit zur Abwechslung erfreuliche Nachrichten. Der Zuzug von britischen Unternehmen in die Alpenrepublik verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr. Dies verkündet der Ansiedlungsreport der Austria Business Agency.

Während sich die österreichische Wirtschaft freut, verdunkeln sich in London die Wolken immer mehr. Das eingefahrene Geplänkel zwischen Premierministerin May und der europäischen Kommission hält an und das britische Unterhaus, allen voran die Labour Opposition, bietet wenig Rückhalt für Ministerin May. Ihrer Vorstellung nach, soll das britische Parlament bis 12. März über den höchst umstrittenen Brexit Plan abstimmen. Die Opposition wirft ihr vor, den Zeitdruck bis zu einem ungeregelten Austritt des VK dazu zu benutzen, die Parlamentarierin Zugzwang zu bringen.

Die Politiker auf beiden Seiten der Debatte sind mehrheitlich für einen vertraglich geregelten Verbleib des VK in der EU. Eine einhergehende Konjunkturschwäche, Schaden für die Wirtschaft und sozial- und aufenthaltsrechtliche Probleme, sollen durch einen geregelten Brexit verhindert werden.

Unterdessen wurde eine Agentur der EU, genauer die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Opfer der unklaren rechtlichen Situation, zwischen dem VK und der EU. Die EMA beabsichtigte eine Niederlassung in London, ein Plan der noch vor dem Brexit in Bewegung gesetzt wurde. Im Zuge dessen kann es zu einem Bestandsvertrag in der bekannten Canary Wharf in London. Dieser wird, aufgrund der Umsiedlung der EMA nach Amsterdam, obsolet.

Genannter Vertrag sollte aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage („frustration“) beendet werden und die EMA aus ihren Verpflichtungen entlassen. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage tritt nach englischem Recht dann ein, wenn es ohne Verschulden der Vertragsparteien zu einer derart schwerwiegenden Veränderung der Umstände kommt, dass die Erfüllung des Vertrages entweder unmöglich wird oder es den Vertragsteilen nicht mehr zugemutet werden kann an den Vertrag gebunden zu sein. Ohne entsprechende Härte- oder „Höhere Gewalt“- Klauseln, kommt es letzten Endes zur Auflösung des Vertrages.

Trotz ausführlicher Argumentation der EMA, dass durch den Brexit eine schwerwiegende Änderung der Rechtslage eingetreten ist und obendrein der gemeinsame Vertragszweck dadurch vereitelt wird, wurde deren Ansinnen abgelehnt. Der High Court bestand auf das Bestehen des Vertrages und der daraus für die EMA entspringenden Pflichten.

Dieses Urteil macht erneut deutlich wie essentiell es ist, Verträge mit einem Bezug zu dem VK und dem Brexit zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Ein Unterlassen dieser Sorgfalt kann zu einer nicht gewollten vertraglichen Bindung führen, welche zu einem immensen wirtschaftlichen Nachteil für die sorglos agierende Partei werden kann. Ob es durch Neuverhandlungen oder speziell formulierte Vertragspassagen zu so einer Anpassung kommt, obliegt dem Geschmack der Vertragsteile. Es sollte allem voran von oberster Priorität sein, bis zum 29. März, ungeachtet des politischen Theaters, die eigenen vertraglichen Verhältnisse in trockenen Tüchern zu wissen und somit Schaden von sich selbst oder vom betriebenen Unternehmen abzuwenden.  

Quellen: APA, Lexology, diepresse.com




21/02/19

Kein Fortschritt bei „Backstop“-Lösung

 

Am Mittwoch traf sich die britische Premierministerin May wieder mit EU-Kommissionspräsident Juncker für Verhandlungen. Auf dem Programm ganz oben stand die im Brexit-Vertrag enthaltene „Backstop“-Vereinbarung. Unter diesem Schlagwort wird die Problematik diskutiert, eine künftige Regelung für die Grenze zwischen Nordirland und Irland zu finden, da durch den Austritt des Vereinigten Königreichs dort eine „harte“ EU-Außengrenze mit Waren- und Personenkontrollen entstehen würde. An einer praktikableren Lösung sind sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich interessiert – insbesondere vor dem politischen Hintergrund des Nordirland-Konflikts. So wurden die blutigen Kämpfe um eine Wiedervereinigung Nordirlands mit Irland erst durch das Karfreitagsabkommen von 1998 beigelegt und Nordirland verblieb im Vereinigten Königreich. Während die Bedeutung der Grenze im Laufe der Zeit in den Hintergrund rückte, wird nun aber befürchtet, dass eine „harte Grenze“ erneut Unruhen befeuern könnte.

Die bisherige „Backstop“-Vereinbarung im Brexit-Vertrag sah daher vor, dass Nordirland weiterhin Teil der Zollunion bleiben würde. Nun möchte May diese Vereinbarung aber rechtlich einschränken, sodass sie nicht zeitlich unbefristet gilt und die britische Regierung die volle Souveränität über Nordirland beibehält. Die Verhandlungen am Mittwoch führten allerdings wieder zu keinem Kompromiss und endeten mit der Ankündigung eines weiteren Treffens Ende Februar.

Quellen: Der Standard, Tiroler Tageszeitung



19/02/19

Tempus fugit


Der britischen Regierung läuft die Zeit davon. Es herrscht Stillstand in den Bemühungen um einen geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die Verhandlungsführer der beiden Seiten trafen am Montag erneut aufeinander. Von britischer Seite wird angeboten neue „Arbeitsgruppen“ einzusetzen um Alternativen zum „Backstop“ zwischen der englischen Provinz Nordirland und der Republik Irland, zu finden. Eine Auffanglösung der EU, die versucht eine harte Grenze zwischen den zwei Ländern zu vermeiden, wird von den Brexit – Hardlinern mit Argusaugen betrachtet. Dies könnte dem Verständnis der Hardliner nach zu einer zeitlich nicht absehbaren Bindung an die EU führen.

Der britische Außenminister Jeremy Hunt fordert indes die Europäer auf, den Briten entgegenzukommen. Es ginge um die Beziehung des Vereinigten Königreich mit seinen europäischen Nachbarn für die nächsten 25 Jahre. Zur Gestaltung und Bewerkstelligung der aktuellen Herausforderungen bedürfe es Visionen auf beiden Seiten. Eine Einsicht, die Beobachtern der Brexit – Verlaufs, ein wenig verspätet erscheinen könnte.

Nicht nur die Grenzfrage und die zukünftige Kooperation stehen am Spiel, der Brexit beeinflusst immer augenscheinlicher den europäischen Alltag und die Annehmlichkeiten an welche sich EU – Bürger gewöhnt haben.

Die EU – Kommission befasst sich derzeit auch mit der Frage ob die spanische Fluglinie Iberia tatsächlich spanisch ist, da Iberia 2011 mit British Airways fusioniert ist. Fällt die Antwort negativ aus, würde Iberia bei einem ungeregelten Austritt des VK seine Verkehrsrechte für innereuropäische Flüge verlieren.

Diese Tatsache erscheint umso problematischer, wenn man bedenkt dass Iberia im Jahr 2018 fast 46 Millionen Passagiere befördert hat und somit nicht unwesentlich zu einem reibungslosen Flugverkehr am europäischen Festland beigeträgt. Im Zusammenschluss mit der British Airways unter der Holding International Airlines Group (IAG) hielt Iberia sogar den dritten Platz der großen europäischen Flugunternehmen, hinter Ryanair und Lufthansa. Wird die hochkomplexe Eigentümerstruktur nicht so verändert, das mindestens 51% des Unternehmens in EU – Besitz bleibt, droht der Brexit auch hier seine chaotischen Spuren zu hinterlassen.

Der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) spürt die Auswirkungen des Brexit. Es handelt sich hierbei um eine Nichtregierungsorgansation der nationalen Anwaltschaften der 27 EU – Staaten (+ Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) deren Zweck es ist, eine Verbindung zwischen den Mitgliedern und den EU – Institutionen herzustellen. Eine Errungenschaft dieser Institution ist unter anderem die Erstellung der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union.

Auch hier stellt sich die Frage, wie mit der britischen Delegation umgegangen werden soll. Eine Vollmitgliedschaft im Jahr 2019 steht außer Frage. Wie es jedoch danach weitergehen soll, und wie mit Interessenkonflikten umgegangen werden soll (wenn EU – Themen behandelt werden, die für das VK irrelevant sind) ist Gegenstand heftiger Diskussionen in den betroffenen Ausschüssen.

Immer deutlicher wirkt sich die Entscheidung der Briten auf den Alltag der übrigen Europäer und deren Institutionen und deren Wirtschaft, aus. Eine Klärung durch eine einvernehmliche, vertragliche Lösung zwischen der EU und dem VK erscheint immer unwahrscheinlicher. Eine chaotische Trennung rückt mit jedem vergangen Tag näher. 

Quellen: faz.de, diepresse.com, ccbe.eu



14/02/19

Österreichs Vorbereitungen auf den „No Deal“ 


Am heutigen Donnerstag soll im britischen Unterhaus eine erneute Abstimmung über Änderungsanträge im „Brexit-Deal“ stattfinden. Viel Erfolg wird diesen Anträgen freilich nicht bescheinigt. Daher ist es nun umso wichtiger, dass sich nicht nur das Vereinigte Königreich sondern auch die einzelnen Mitgliedstaaten der EU auf das worst-case-Szenario des „no deal“ vorbereiten: Die Zeit bis zum 29. März - dem geplanten Austrittsdatum - tickt schließlich ohne Erbarmen.

Die Parteien im österreichischen Bundesrat sind einhelliger Meinung bei den Vorbereitungen auf einen ungeordneten Austritt. Auf Grundlage eines von der EU-Kommission erarbeiteten Notfallplans sollen nationale Vorkehrungen getroffen werden. Bei einer von der österreichischen Wirtschaftskammer im Februar eigens eingerichteten Brexit-Hotline sind bereits fast 100 Anfragen eingegangen, das Interesse der Unternehmen ist also sehr groß. Die EU-Kommission betont auch, dass grundsätzlich die Unternehmen selbst verantwortlich sind, entsprechende Vorkehrungen wie das Beantragen von neuen Lizenzen und dergleichen zu treffen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Erhaltung der Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger. Diesen sollen dieselben Rechte wie den in der EU lebenden britischen Staatsbürgern zukommen. Dem Bundeskanzleramt wurde bereits zugesichert, dass die ÖsterreicherInnen, die im Vereinigten Königreich leben und arbeiten, keine Änderungen zu befürchten haben. In der EU lebende Briten sollen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie dafür einen Antrag stellen und bereits vor Austrittsdatum rechtmäßig in einem EU-Land gemeldet waren.

In anderen wichtigen Bereichen wie dem Flugverkehr oder dem Klimaschutz sind noch sehr wenige Vorkehrungen getroffen. Bis spätestens Ende 2019 sollen Übergangsregelungen gelten, die aber keinesfalls dazu führen sollen, dass Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. In welcher Form dieses Regelungen in Zukunft bestehen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar.

Neben dem Notfallplan der Europäischen Kommission erarbeitet die österreichische Bundesregierung zurzeit ein sogenanntes „Brexit-Sammelgesetz“. Dieses soll Regelungen für verschiedene Bereiche treffen und als Auffangbecken für die EU-Regelungen dienen. Das Gesetz soll erst bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens Ende März gültig sein, wodurch der seltene Fall auftritt, dass das Inkrafttreten eines Bundesgesetzes von einer Bedingung abhängig gemacht wird.

Quelle: ots



12/02/19 

Das Ringen nach Lösungen


Seit dem Abschluss der Brexit Verhandlungen im November, kommt es am 11.02.2019 wieder zu einem Treffen der Chefunterhändler der EU, Verhandlungsführer Michel Barnier, und des Vereinigten Königreichs, durch Brexit Minister Stephen Barclay. Nach der Ablehnung des bereits ausverhandelten Austrittsvertrages durch das britische Unterhaus, fordert dasselbe nun Nachbesserungen. Ein Bestreben, welches von der EU auf das Strengste abgelehnt wird.

Auch die britische Premierministerin bewirbt weiterhin Optionen, den Brexit-Deal doch noch durch das Unterhaus zu bekommen, diese Varianten sollen durch Experten geprüft werden. Seitens der EU wird festgehalten, dass es sich hierbei keineswegs um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen handelt. Einen Kompromissvorschlag durch den Vorsitzenden der Labour Partei, Jeremy Corbyn, lehnte die Premierministerin unterdies ab. Unter anderem entspräche eine dauerhafte Zollunion nicht den Zielsetzungen des Brexit.

Die Brexiteers waren stets davon überzeugt, es müssen neue bi- und multilaterale Handelspakte durch das Vereinigte Königreich ausgehandelt werden. Diese sollten nicht durch EU-Verträge und europäisches Recht gehemmt seien. Wenig erfolgreich gestaltet sich jedoch die Suche nach geeigneten Handelspartnern. Durch die Handhabung des Brexit hat das Vereinigte Königreich auf internationaler Ebene enorm an Glaubwürdigkeit verloren. In dem Ringen um neue Handelsverträge hat für Staaten wie Indien, Australien und auch China, die Europäische Union Vorrang. Dies aufgrund der einfach nachvollziehbaren Tatsache, dass ein Markt von ca. 450 Millionen Menschen wirtschaftlich attraktiver ist, als einer von „nur“ 65 Millionen.

Die britische Regierung spielt auf Zeit. Planmäßig soll es am 14.02.2019 zu einer Abstimmung im britischen Parlament kommen. Eine Mehrheit für den Brexit Vertrag ist nicht zu erwarten, weshalb von Seiten der Regierung um eine Verschiebung auf den 27. Februar geworben wird. In diesem Zeitraum soll der britischen Regierung, durch längere Verhandlungen, ermöglicht werden eine parlamentarische Mehrheit für das Abkommen zu erreichen. Des Weiteren sollen durch den späteren Termin die Mitspracherechte der Abgeordneten eingeschränkt und die umfangreiche Verhandlungsfreiheit der Regierung aufrechterhalten werden.

Dass sich die Fronten zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verhärten, ist nicht nur aus den erstarrenden Verhandlungspositionen sichtbar. Auch der Ton zwischen den Parteien wird zusehends rauer. Bei einer Pressekonferenz in Brüssel sinniert der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, darüber, wie denn ein Platz in der Hölle für jene Personen aussähe, die für den Brexit warben, ohne auch nur den Schimmer eines Planes zu haben, wie ein solcher Ausstieg ordentlich durchgeführt werden kann beziehungsweise soll.

Über all diesen politischen Schaukämpfen hängt nach wie vor das Damoklesschwert des 29. März. Die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen eines ungeregelten Brexit sind nicht vollständig vorhersehbar. Die offenen Fragen übertreffen weiterhin die ungewissen Antworten. Es herrscht weiter die Maxime auf das Beste zu hoffen und auf das Schlimmste vorbereitet zu sein.



08/02/19

Kooperation der Labour-Partei unter Bedingungen 

Nachdem in der Brexit-Frage keine Lösung in Sicht ist, entschloss sich der Labour-Partei Chef Jeremy Corbyn dazu, der britischen Premierministerin May entgegenzukommen. Nach einem Treffen mit Theresa May bot er die Hilfe seiner Partei an, um einen Brexit-Deal durch das britische Unterhaus zu bringen. Er wäre aber bloß bereit unter bestimmten Bedingungen zu helfen.

Seine Hauptanliegen betreffen dabei vor allem die Zollunion mit der EU und die Kooperation in Sicherheits- und Justizsachen. Konkret sind es fünf Forderungen:

  • Eine auf Dauer angelegte und umfassende Zollunion mit der EU. Gemeinsame Außenzölle und ein Mitspracherecht der Briten bei Handelsgesprächen sind ihm ein großes Anliegen.
  • Gemeinsame Institutionen und verbindliche Wege der Konfliktbereinigung mit der EU wären ein weiteres Kriterium.
  • Die Angleichung der Rechte und der Schutzmaßnahmen.
  • Die Beteiligung an etwaigen Finanzierungsprogrammen und Agenturen der EU.
  • Klare Abkommen zu zukünftigen Sicherheitsvereinbarungen. Eine Beteiligung am europäischen Haftbefehl und an gemeinsamen Datenbanken sei unerlässlich.

 

Die Einarbeitung dieser Punkte in Verbindung mit einer neuen Abstimmung darüber würde eine Verschiebung des Austrittsdatums bedeuten, wobei mit der Einwilligung Mays zu diesen Bedingungen ohnehin nicht zu rechnen wäre. Die Zustimmung würde nämlich den kompletten Zerfall ihrer konservativen Partei bedeuten. Schließlich wäre es natürlich auch noch unsicher, ob Corbyn in seiner eigenen Partei genug Befürworter seiner Vorschläge finden kann.


05/02/19

Vertretung im EU-Parlament trotz Austritt?


Aufs Neue schafft der Austritt des Vereinigten Königreichs eine absurde Situation im europäischen Tagesgeschehen. Premierministerin May versucht in Polen und dem Baltikum Stimmung für eine Neuverhandlung des Austrittsvertrages zu machen. Ob sicherheitspolitische Bedenken alleine ausreichen, um die genannten Staaten umzustimmen, ist fragwürdig. Eine Neufassung des Vertrages sollte dem britischen Unterhaus am 14. Februar vorgelegt werden, was sich als sehr kurze Zeitspanne darstellt, wenn man bedenkt, dass der vorliegende Vertrag eineinhalb Jahre lang verhandelt wurde. Des Weiteren ist fraglich ob Mays Finte, zur Umgehung ihres direkten Verhandlungspartners, namentlich der europäischen Kommission, ihr den erhofften politischen Vorteil bringen wird.

Währenddessen stehen von 23. bis 26. Mai die Wahlen zum Europaparlament an. Wird von der britischen Regierung eine Verschiebung des Austritts auf den 29. März beantragt, hätte dies zur Folge, dass auch im Vereinigten Königreich eben jene Wahlen abgehalten werden müssen. Es kommt somit zu einer Wahl bezüglich der Bestellung einer gesetzgebenden Körperschaft, in welcher der betroffene Staat nicht mehr repräsentiert werden möchte. Die Frage, ob dies das Ergebnis sinnvoller Verhandlungen ist und eine konsequente Verhandlung der restlichen EU – Mitgliedstaaten ist, sei in den Raum gestellt. 

Während die politische Maschinerie, enorme Zeit und Ressourcen in ein mediales Theater investiert, besteht für europäische Unternehmen weiterhin Unsicherheit darüber, wie und auf welche Grundlage sie ihre Verträge und Dispositionen stützen können um ihr eigenes Risiko zu verkleinern. 

Eine Möglichkeit zur Umgehung dieser Unsicherheit wäre die Vereinbarung von Schiedsklauseln in den betroffenen Verträgen. Die so gewählte Schiedsgerichtsbarkeit hätte jene Vorteile, dass die Durchsetzbarkeit von derart errungenen Urteilen nicht vom Brexit betroffen sind, da sie auf der New York Convention beruhen. In weiterer Folge ist die Wahl von Schiedsrichtern möglich, die ein großes fachliches Spezialwissen zum Thema Brexit und den daraus resultierenden Problemen, einbringen können. Abschließend würde es europäischen wie auch britischen Anwälten ermöglichen, ihre Klienten in Jurisdiktionen zu vertreten, zu welchen sie aufgrund des Brexit keinen Zugang mehr hätten. 

Quellen: APA, DPA, Die Presse



31/01/19

EU als Geltungsbereich bei Verträgen – UK umfasst?


Unternehmer mit Verträgen, bei denen als räumlicher Geltungsbereich die EU-Staaten festgelegt sind, fragen sich dieser Tage, ob nach dem Brexit das Vereinigte Königreich noch erfasst sein wird. Für bestehende Verträge kann vorsichtige Entwarnung gegeben werden. Grundsätzlich werden Verträge (nach österreichischem Recht) nach den Umständen ausgelegt, von denen die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses ausgegangen sind. Bei älteren Verträgen, die abgeschlossen wurden, als ein Brexit noch nicht absehbar war, sollte das UK weiterhin erfasst sein. Anderes gilt natürlich, wenn der Vertrag explizit auf eine möglicherweise veränderte Ausdehnung der EU zu einem späteren Zeitpunkt abstellt. Wie ein Vertrag genau zu interpretieren ist, hängt allerdings sehr stark von der jeweiligen textlichen Gestaltung ab.

Bei neueren Verträgen ist etwas mehr Vorsicht geboten. Hier kann eine Vertragsbestimmung, die den räumlichen Geltungsbereich an die Ausdehnung der EU koppelt, mitunter ergeben, dass das UK ausgenommen ist. In der Praxis wird es außerdem vorkommen, dass Vertrag vor dem Brexit ausgehandelt und erst danach abgeschlossen wird. Das ist besonders gefährlich, da das UK dann komplett aus der Definition „EU-Mitgliedstaat“ herausfällt. Bei neueren Verträgen ist es deshalb ratsam, den Begriff „Europäische Union“ genauer zu definieren. Man kann dazu zB alle Mitgliedstaaten inklusive dem Vereinigten Königreich auflisten oder explizit festhalten, dass die Ausdehnung der EU vor dem Brexit vereinbart wird. Auch bei älteren Verträgen ist eine solche Klarstellung sicherlich kein Fehler. 

Quellen: Lexology.com, wko.at


29/01/19

Krisenstimmung in London, Brüssel und Wien

 

Nachdem der Brexit Deal von Premierministerin May vom britischen Parlament abgeschmettert wurde, herrscht zurzeit Ausnahmezustand im UK. Ein neuer Ansatz, unter anderem vertreten von Boris Johnson ist es, sich Zeit zu erkaufen. Gegen eine „Scheidungszahlung“ von 44,89 Mrd. Euro soll eine Übergangsverlängerung bis 2021 erreicht werden, in welcher eine Freihandelsabkommen und eine Lösung der Grenzfrage mit Nordirland erwirkt werden soll. Die Premierministerin beharrt jedoch auf einem Besuch in Brüssel, um das bereits verhandelte Austrittsabkommen mit der EU erneut zu verhandeln. Ein Ansatz, welcher vonseiten der EU vehement abgelehnt wird. Währenddessen rückt der 29. März immer näher und vor allem in der Wirtschaft ist die Unsicherheit groß.  

Um hier entgegenzuwirken veröffentlichte die österreichische Regierung einen Gesetzesentwurf, das „BreBeG 2019 - Justiz“ (Brexit Begeleitgesetz 2019). Es betrifft unter anderem die Beurteilung von Gesellschaften die im Vereinigten Königreich oder in Nordirland registriert sind, ihren Verwaltungssitz aber in Österreich haben. Diese sollen, so der Vorschlag des Gesetzgebers, bis zum Ende 2020 so behandelt werden als wäre das Vereinigte Königreich noch ein Mitgliedstaat der europäischen Union. Britische Staatsbürger, die aufgrund der EU – Staatsangehörigkeit in die Liste der Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärter sollen ebenso, unter Beachtung gewisser Voraussetzungen, weiterhin in Österreich ihrem Beruf nachgehen können. Es soll auf diesem Wege ein gewisses Maß an Sicherheit und Kontinuität gewährleistet werden, während sich die politischen Mühlen in London und Brüssel weiterhin langsam drehen. 

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



24/01/19

Brexit-Stolpersteine bei internationalen Verträgen

 

Da der Brexit noch vor wenigen Jahren als denkunmöglich erschien, sind seine Folgen in kaum in einem Vertrag mit UK-Bezug bedacht. Dass noch niemand genau weiß, wie genau der Brexit über die Bühne gehen wird, macht die Lage nicht besser.

Brexit-Klauseln sind daher das A und O, um Sicherheit auf allen Seiten zu schaffen und späteren Rechtsstreiten vorzubeugen. Bei älteren Verträgen ist es ratsam, diese nachträglich einzubauen. Auch bei neuen Verträgen sollten Brexit-Klauseln keinesfalls fehlen. Wegen der unsicheren Rechtslage ist es derzeit sinnvoll, bei neuen Verträgen nur kurze Laufzeiten zu vereinbaren. Eine Vertragskündigung könnte sich nämlich schwieriger gestalten als gedacht.

Der Brexit erscheint der Wirtschaft wie eine unvorhergesehene und unabwendbare Naturgewalt. Man sollte sich trotzdem nicht darauf verlassen, dass er von den Gerichten als „höhere Gewalt“ eingestuft wird und man ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zugesprochen bekommt. Ein solcher ist zwar durchaus argumentierbar, immerhin war der EU-rechtlich garantierte freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in den meisten Fällen eine Motivation zum Vertragsschluss. Da es aber noch keine Urteile gibt, die eine Tendenz in der Rechtsprechung erkennen lassen, ist hier Vorsicht geboten. Höchstwahrscheinlich wird die Einstufung stark vom Einzelfall abhängen. Außerdem können sich Unterschiede je nach Rechtswahl (zB österreichisches oder englisches Recht) ergeben. 

Quellen: APA, Reuters, wko.at



22/01/19

Back to the Start


Nachdem vergangene Woche der aufwendig ausgehandelte Brexit-Deal eine deutliche Niederlage einstecken musste, stellt sich nun die Frage, wie es in Sachen Brexit weitergeht. Bis zum 21. Jänner will die Premierministerin  einen neuen Plan ausgearbeitet haben.

Am Montagnachmittag trat Premierministerin Theresa May tatsächlich vor das britische Unterhaus im Parlament und erklärte ihren neuen „Plan B“ für den Brexit. Ein großes Umdenken erkennt man dabei jedoch nicht. Der Plan beschäftigt sich genauso wie der vom Parlament abgelehnte mit Themen wie der Nordirland-Grenze, dem Freihandel und in diesem Zusammenhang vor allem mit der sogenannten Backstop-Lösung. Mays Plan ist es, sich mit den Abgeordneten zu beraten und dann mit neuen Vorschlägen nach Brüssel zu reisen. Um mit dem „Plan B“ eine positive Abstimmung im Parlament erzielen zu können, müsse laut May die Vorgehensweise der Regierung geändert werden. Konkretisieren, was sie sich darunter vorgestelle, wollte sie nicht.

Währenddessen gibt sich die Europäische Union nach wie vor unnachgiebig und lehnt den neuen Versuch der britischen Premierministerin, Nachverhandlungen zu führen, kategorisch ab. Man sei bereit, Gespräche zu dem Thema zu führen, jedoch habe sich seit letzter Woche nichts geändert, erklärt ein Sprecher von EU-Ratspräsident Tusk.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



18/01/19

No Deal! – Was nun?

 

Mays Brexit-Deal ist tot, ihre politische Karriere hat aber vorerst überlebt. Die britische Premierministerin erlitt bei der Abstimmung über ihren Deal mit der EU am Dienstag eine haushohe Niederlage. Ein Misstrauensvotum hat sie am Mittwoch hingegen denkbar knapp überstanden. Die Abgeordneten wollten ihrem Land anscheinend zusätzliches Chaos ersparen. Eine Absetzung Mays hätte eine Suche nach einer Nachfolge sowie sehr wahrscheinlich eine Regierungsumbildung oder sogar Neuwahlen bedeutet. Ein wenig Stabilität tut der britischen Politik sicherlich gut, immerhin stehen in den nächsten Wochen Entscheidungen an, die noch weit über Mays Amtszeit Auswirkungen haben werden.

Europa und die Welt fragen sich momentan: Quo vadis, Britannia? – Dabei stehen die Briten vor drei Optionen:

 

Szenario 1: Brexit-Deal 2.0

Theresa May gelingt es, ein neues Abkommen mit der EU auszuhandeln, das von der EU und vom britischen Parlament angenommen wird. Die EU ist bis jetzt aber immer hart geblieben und hat Änderungen an Mays Brexit-Deal dezidiert abgelehnt. Im Raum steht auch eine Verschiebung des Brexit-Datums, um mehr Zeit für Verhandlungen zu gewinnen. Da man dafür aber schon mehr als genug Zeit hatte und die Positionen auf beiden Seiten festgefahren sind, erscheint dies wenig wahrscheinlich.

 

Szenario 2: Brexit Referendum 2.0

Es kommt zu einem zweiten Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der EU. Da der Brexit die britische Politik seit der Volksabstimmung im Juni 2016 größtenteils gelähmt hat, würden sich laut Umfragen die meisten Briten gegen den EU-Austritt entscheiden.  Derzeit stellt aber das Brexit-Lager die Mehrheit im britischen Parlament. Nicht nur Mays Konservative Partei und die nordirische DUP, sondern auch der Oppositionsführer und Labour-Chef Jeremy Corbyn lehnen ein neues Referendum strikt ab.

 

Szenario 3: Harter Brexit

Der harte Brexit ist das Worst Case Szenario für alle Beteiligten. Bis 29. März 2019 kommt kein bindendes Abkommen mit der EU zustande. Die Notfallpläne des UK und der EU kommen zum Tragen. Die unsichere Rechtslage infolge des Brexit schreckt Investoren ab. Erhebliche Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen und Milliardenverluste auf beiden Seiten sind zu befürchten. 

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



15/01/19

In or Out?


Simulierte LKW-Staus am Hafenterminal Dover, Notfallpläne zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, zusätzliche Beamte für die nordirisch-irische Grenze mit einer möglichen Aufstockung durch Soldaten.

Die Vorbereitungen der britischen Minderheitsregierung gleichen jenen auf eine drohende Naturkatastrophe. Ähnlich gravierend könnte sich ein „No-Deal-Brexit“ auf den Inselstaat in rechtlicher Hinsicht auch auswirken, sollte es der amtierenden Premierministerin May nicht möglich sein, das britische Unterhaus für ihr mit der EU ausverhandeltes Abkommen zu gewinnen. Der Ausgang der für den 15.01.2019 anberaumten Abstimmung ist ungewiss. Nicht nur die Opposition sondern auch die nordirische DUP und eine große Zahl an Konservativen haben sich bereits gegen das Abkommen der Premierministerin gestellt. Hauptkritikpunkt ist die weiterhin zu enge Bindung an Brüssel.

Eine klare Niederlage bei diesem Votum würde nicht nur den Untergang des Brexit-Deals mit sich bringen, sondern auch die Frage darüber eröffnen, wie es um die Legitimität der Premierministerin bestellt ist. Seitens der oppositionellen Labour Partei stehen die Zeichen bei einem Scheitern des Deals auf einem Misstrauensantrag. Bekleidet May ihr Amt nach einer Niederlage weiterhin, ist sie dazu verpflichtet, dem Unterhaus binnen dreier Tage einen Plan B vorzulegen. Ein solcher Plan B könnte der Antrag an die EU um eine Verlängerung der Brexit-Verhandlungen nach Art. 50 sein. Eine solche Verlängerung müsste auch einstimmig durch die EU-Mitgliedstaaten beschlossen werden.

Kommt es zu einem negativen Abstimmungsergebnis und keiner Verlängerung der Verhandlungen, hat dies den so genannten harten Brexit zur Folge. Dabei verlässt das Vereinigte Königreich mit einem Schlag den EU-Binnenmarkt und die EU-Zollunion. Dies hätte zur Folge, dass ab dem 30.3.2019 sämtliches, im UK geltendes EU-Recht außer Kraft tritt, das UK zu einem Drittstaat werden würde und keine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 in Kraft tritt. Die Hürden eines solchen Szenarios sind umfangreich und senken den Handelsverkehr mit dem UK auf WTO-Niveau herab. Dies würde unter anderem zu einem Zoll- und Tarifniveau führen, welches das Zweifache der derzeitigen Höhe betragen würde. Vor allem der Nahrungsmittelsektor wäre von diesen Maßnahmen betroffen.

Grundprinzipien der Europäischen Union sind unter anderem der uneingeschränkte Verkehr mit Waren und die Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit. Dies sind Annehmlichkeiten, an welche sich die europäische Wirtschaft in den letzten Jahren gewöhnt hat. Durch den Ausstieg des UK aus der EU kommt es wiederum zu einer massiven Einschränkung des bisher herrschenden status quo. Hemmnisse ergeben sich z.B im Warenverkehr. Resultierend aus dem Status eines Drittstaates müssen bei einem harten Brexit wieder das Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht, Verbote und Beschränkungen, Umsatz- und Verbrauchsteuern und dergleichen beachtet werden. Ferner müssen Zollanmeldungen erstellt und gegebenenfalls Aus- und Einfuhrgenehmigungen beantragt werden.

Des Weiteren sind auch gewerbliche Schutzrecht, z.B. Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster betroffen. Bei einem plötzlichen Ausstieg aus der EU oder in Ermangelung eines Nachfolgeabkommens müssen nationale Schutzrechte im VK erworben werden, da ein unionsrechtlicher Schutz nicht mehr vorhanden ist. Internationale Marken- und Musterregistrierungen, welche bei der WIPO vor dem Ende der Übergangsfrist angemeldet wurden, behalten jedoch weiterhin ihren Schutz. Eine Überprüfung eines eventuell vorhandenen Marken- und Musterportfolios ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Auch die Niederlassungsfreiheit ist vom Austritt des VK betroffen. Nach britischem Recht gegründete Gesellschaften, die „limited“, mit Verwaltungssitz in Österreich, werden ohne eine entsprechende Nachfolgeregelung zu ausländischen Gesellschaften. Dies kann zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit der betroffenen Gesellschaft führen, die „limited“ stünde folglich vor ihrem Aus in Österreich. Die Umwandlung in eine mitgliedstaatliche Rechtsform oder die grenzüberschreitende Verschmelzung nach Österreich wären mithin Mittel um dieses Problem zu lösen.

Neu zu gestaltende Verträge sollten ebenso auf die neuen Umstände angeglichen werden. Agenden wie Zollformalitäten, Zolltarife oder Währungsschwankungen sowie durch den Austritt des VK wieder entstehende Mehrkosten, sollten durch die Aufnahme entsprechender Vertragsklauseln berücksichtigt werden. Laufende Verträge gestalten sich durchaus schwieriger. Ob durch den Brexit ein Sonderkündigungsrecht mancher Vertragsteile entsteht, ist durchaus kritisch zu betrachten und wird eine Abhandlung im Einzelfall benötigen. Eine Anpassung, beziehungsweise eine Ergänzung, von vorhandenen Verträgen stellt mitunter ein Mittel dar, mit dem die Parteien Klarheit schaffen und kostspielige Prozesse zum Nachteil aller vermeiden können.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



10/01/19

Notfallplan: Britische Regierung stellt zwei Milliarden Pfund für No-Deal-Brexit bereit

 

Als neuer Termin für die Abstimmung über den Brexit-Deal im britischen Parlament wurde der 15. Jänner festgelegt – dennoch stehen die Zeichen, dass dieser eine Mehrheit erreichen wird, schlecht. Das britische Kabinett hat für den Fall eines harten Brexit nun Vorsorge getroffen. Zwei Milliarden Pfund stehen bereit. Ironisch daran ist, dass es vor der Brexit-Volksabstimmung 2016 ein Hauptargument der Austrittsbefürworter war, Geld zu sparen und nicht an Brüssel abzuführen. Angesichts der horrenden Kosten für Brexit-Vorbereitungen und des Massen-Exodus an Unternehmen und Kapital aus dem UK ist man nun eines Besseren belehrt.

 480 Millionen der zwei Milliarden Pfund sind laut BBC für das Innenministerium geplant, damit dieses mehr Personal für den Grenzschutz einsetzen und Maßnahmen für die nationale Sicherheit treffen kann. Weiters würden im Fall eines harten Brexit etwa das Umweltministerium und die Steuer- und Zollbehörde HMRC Geld erhalten. So sollen Probleme bei der Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln sowie beim Zoll vermieden werden. Darüber hinaus schickt das Kabinett 140.000 Briefe an Unternehmen mit Anweisungen für das No-Deal-Szenario aus, um diese vorzubereiten. Auch sind 3.500 Soldaten jederzeit verfügbar, um im Notfall eingesetzt zu werden. 

Quellen: APA, Reuters. news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



08/01/19

Countdown zum neuen Abstimmungstermin am 15. Jänner

 

Nachdem das Votum im britischen Parlament über den damals neu ausgehandelten Brexit-Deal im Dezember von Premierministerin Theresa May selbst verschoben wurde, um einer Niederlage zu entgehen, wurde neuerlich ein Termin für eine Abstimmung festgesetzt. Das britische Parlament soll aller Voraussicht nach am 15. Jänner 2019 schlussendlich über das mühsam ausgehandelte Brexit-Abkommen abstimmen. Die Zeichen stehen dabei weiterhin auf Ablehnung.

Währenddessen hat die EU-Kommission abermals bekräftigt, dass es keine Nachverhandlungen über das Abkommen geben werde. Der aktuelle Vertrag sei der beste und der einzig mögliche. Angesichts der kommenden Abstimmung hofft die englische Premierministerin jedoch noch immer, weitere Zugeständnisse von Seiten der EU zu bekommen, was sich natürlich auch positiv auf die kommende Abstimmung auswirken würde.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



04/01/19

Harter Brexit: Gefahren im Bereich Zölle, Standards und Marken

 

Mit jedem Tag, der ohne Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK vergeht, wird die Gefahr eines harten Brexits größer. Im wirtschaftlich und unionsrechtlich besonders wichtigen Bereich der Zölle, Standards und Marken hätte dieser besonders negative Auswirkungen. Mit einem ungeregelten Austritt aus der Europäischen Union kämen dem Vereinigten Königreich die zwischen der EU und der World Trade Organization (WTO) ausgehandelten Regelungen über Zollverfahren nicht mehr zugute. Großbritannien müsste dann seine Außenzollobergrenzen selbst festlegen und diese der WTO und der Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten zur Annahme unterbreiten. Es wurde seitens der britischen Regierung jedoch schon eine Annahme der bei der WTO hinterlegten Maximalzölle signalisiert.

Kommt nicht zeitgerecht ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK zustande, gelten dieselben Zollsätze wie bei Einfuhren aus Drittländern (z.B.: Russland, China, USA). Auch wenn ein solches Freihandelsabkommen erzielt wird, besteht jedoch auf jeden Fall eine verpflichtende Zollanmeldung.

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass es nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zu einer abweichenden Regelung von Produktnormen und Produktstandards kommen kann. Neue Prüf- und Zertifizierungserfordernisse hätten einen verlangsamten und erschwerten Handelsverkehr zur Folge. Beachtlich ist ebenso, dass sogenannte Dual-Use Güter ebenso anderen Genehmigungspflichten unterliegen könnten, was dem Warenverkehr mit dem UK ebenfalls nicht dienlich wäre.

Außerdem muss beachtet werden, dass mit einem ungeregelten Austritt des UK der unionsrechtliche Markenschutz auf britischem Territorium nicht mehr gegeben sein könnte. Die Einführung eines neuen Markenrechtes in Großbritannien ist absehbar. Es empfiehlt sich daher eine parallele Anmeldung einer Marke im Schutzsystem der Union und jenem des UK. 

Da es infolge solcher Änderungen der britischen Rechtslage zu unvorhergesehenen Mehrkosten kommen kann, sollte bei Verträgen mit UK-Bezug eine klare und eindeutige Regelung bezüglich der Aufteilung dieser Kosten vorgesehen werden. So lassen sich teure, langwierige und nicht zuletzt nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk








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