28/12/18
Das Ende für die „Limited“?
Die britische „Ltd.“ stellt eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht dar. Deren Gesellschafter haften, wie jene einer österreichischen GmbH, nicht persönlich. Die erforderliche Mindestkapitalisierung von einem Pfund Sterling ist für Unternehmen am europäischen Festland dabei durchaus attraktiv.
Unternehmen, die sich für die Form einer „Limited“ entschieden haben, können dies vor allem aufgrund der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV. Österreichische Gerichte müssen folglich die gesellschaftsrechtlichen Regelungen der „Ltd.“ anerkennen, wenn diese ihren Verwaltungssitz in Österreich hat.
Kommt es jedoch zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, ist es unsicher wie die heimischen Gerichte mit der „Limited“ verfahren. Es ist nicht auszuschließen, dass die „Ltd.“ wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine offene Gesellschaft behandelt werden, da die nötigen Vorgaben einer GmbH nicht erfüllt sind. Der schwerwiegende Nachteil einer Behandlung als GesbR oder OG wäre die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Um eine sichere rechtliche Position zu begründen, empfiehlt sich in diesem Fall die Neugründung einer österreichischen GmbH. Eine grenzüberschreitende Verschmelzung mit der „Ltd.“ nach europäischem Recht kann eine Aufdeckung und folgende Versteuerung von stillen Reserven verhindern.
Geschäfte der „Limited“, welche im Nachhinein liquidiert wird, können auch im Sinne eines Asset Deals auf eine GmbH übertragen werden. Diese Art der Übertragung bringt jedoch erhebliche Steuernachteile mit sich.
Zu guter Letzt ist auch die herrschende juristische Meinung zu berücksichtigen, wonach eine Verschmelzung bis zu einem Austritt des Vereinigten Königreichs vollständig abgeschlossen sein muss, um wirksam zu sein. Ein solches Prozedere nur eingeleitet zu haben, genügt dabei nicht.
Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk
27/12/18
Vorschlag für ein neues Einwanderungssystem
Mitten in einer Phase, in der die weitere Vorgehensweise in den Brexit-Verhandlungen so unsicher wie nie zuvor ist, bringt die britische Regierung einen Vorschlag bezüglich eines neuen Einwanderungssystems hervor. Darin betont sie, dass es den bisherigen freien Personenverkehr in Zukunft nicht mehr geben werde. Ein komplett neues Grenz- und Einwanderungssystem, das „skill-based“, also auf den individuellen Fähigkeiten beruht, soll eingeführt werden. EU-Bürger werden dabei Nicht-EU-Bürgern gleichgestellt. Unberührt davon bleiben jedoch die bestehenden Rechte von irischen Staatsbürgern, damit diese weiterhin im Vereinigten Königreich arbeiten und leben können.
Darüber hinaus sollen geringer qualifizierte Arbeiter die Möglichkeit haben, mit einem 12-Monats-Visum im Vereinigten Königreich zu arbeiten. Dies soll vor allem dazu dienen, Lücken in bestimmten Sektoren wie der Baubranche oder Pflege zu füllen. Nach einer „cooling off“- Periode von 12 Monaten können sich die Gastarbeiter dann wieder um ein solches Visum bewerben. Die bisherige Einwanderungsgrenze für hochqualifizierte Arbeitskräfte wie Ärzte oder Ingenieure soll abgeschafft werden. Weiters wird es eine Einkommensschwelle von £ 30,000,- für qualifizierte Arbeiter geben, welche dann um 5-Jahres-Visa ansuchen können. Besucher aus der EU werden allerdings auch in Zukunft kein Visum zur Einreise benötigen.
Das neue System soll jedoch erst nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 zum Tragen kommen. Während der Übergangsfrist werden noch die bisherigen Einwanderungsregeln angewandt. Personen, die sich bereits im Vereinigten Königreich aufhalten bzw. während dieser Frist einwandern, können sich für das „EU Settlement Scheme“ bewerben, welches ihnen ermöglicht, ihre bisherigen Aufenthaltsrechte zu wahren.
Quelle: assets.publishing.service.gov.uk
20/12/18
EU-Kommission beschließt Notfallplan für harten Brexit - warum Unternehmen auch einen haben sollten
Während sich die meisten Menschen auf besinnliche Weihnachten einstellen, geht es in der Europapolitik weniger ruhig zu. Genau 100 Tage vor dem Brexit Day am 29. März 2019 hat die EU-Kommission gestern einen Notfallplan für den harten Brexit veröffentlicht. Da die britische Premierministerin May mit ihrer Werbetour für mehr Entgegenkommen der EU beim Austrittsabkommen auf größtenteils taube Ohren gestoßen ist, zänkt sich die Politik des Vereinigten Königreichs über den weiteren Fahrplan. Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem Weihnachtswunder in der elften Stunde kommt, denn diese bricht nun langsam an. Gibt es bis 29. März 2019 keinen gültigen Deal, wofür insbesondere die Zustimmung des britischen Parlaments notwendig ist, kommt es zu einem harten Brexit. Hunderte EU-Rechtsakte könnten dann in Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren.
Da ein Brexit bis zur Volksabstimmung im UK anno 2016 denkunmöglich schien, wurden internationale Verträge mit Großbritannien-Bezug wie zB Joint Ventures oft unter der Annahme geschlossen, dass EU-Recht weiterhin dort gelten werde. Es ist daher ratsam, bestehende Verträge prüfen und erforderlichenfalls überarbeiten bzw. nachverhandeln zu lassen. Die unsichere Rechtslage, die ein harter Brexit mit sich bringen würde, könnte unvorhergesehene Folgen in den verschiedensten Regelungsbereichen nach sich ziehen, wie grenzüberschreitende Wirksamkeit, Gerichtsstand, und viele mehr. Teilweise wird die Meinung vertreten, ein harter Brexit könnte als "höhere Gewalt" im Sinne von Force-Majeure-Klauseln gesehen werden. Andere wieder meinen, dass in vielen Fällen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bestehe, welchen der Brexit darstellen würde. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen, da dies sehr stark vom individuellen Wortlaut des Vertrages abhängt. Vor allem aber kann ein harter Brexit zu ungeplanten Mehrkosten führen, die zB für mögliche neue Produktnormen und Zertifizierungspflichten im UK anfallen könnten. Deswegen ist eine eigene Klausel für nicht vorgesehene Kosten und deren Verteilung durchaus sinnvoll.
Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk
14/12/18
Weitere Gespräche mit der EU
Wie Sie schon in unserem letzten Eintrag erfahren konnten, hatte es starken Gegenwind gegen Premierministerin Theresa May gegeben. Dies spitzte sich kürzlich zu, was zur Folge hatte, dass es innerhalb ihrer Partei ein Misstrauensvotum gegen sie gab. Am Mittwochabend wurde bekannt, dass sie weiterhin das Vertrauen von 200 von 317 Konservativen im Parlament hat. Somit ist May parteiintern nun abgesichert.
In ihrem Bestreben von der EU weitere rechtliche Zusicherungen, vor allem im Zusammenhang mit der nordirisch-irischen Grenze, zu bekommen, sieht es währenddessen schlecht aus. EU-Kommissionspräsident Juncker meinte beim EU-Gipfel am Donnerstag, bei dem der Brexit ein wichtiges Thema darstellte, es könne Klarstellungen zum schon ausgehandelten Vertrag geben aber sicherlich keine Nachverhandlungen. Außerdem meinte Juncker er wünsche sich mehr Klarheit darüber, was das Vereinigte Königreich eigentlich wolle.
Für die DUP (Democratic Unionist Party) kam die Ablehnung der Verhandlungen von Seiten der EU als keine Überraschung.
Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk
11/12/18
Abstimmung abgesagt - Was nun?
Zu einer überraschenden Wendung ist es gestern im britischen Unterhaus gekommen. Premierministerin Theresa May hat die für heute angesetzte Abstimmung über den Brexit-Deal mit der EU kurzfristig abgesagt, um eine schmerzhafte Niederlage zu verhindern. Zu viele Abgeordnete hatten im Vorfeld angekündigt, gegen den Pakt zu stimmen. Noch dazu hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden, dass Großbritannien den Brexit einseitig und ohne Zustimmung der anderen 27 EU-Staaten verhindern kann. Die Brexit-Gegner im Parlament hoffen nun darauf, dass die britische Regierung von diesem Recht Gebrauch machen wird und es zu einer neuen Volksabstimmung über ein neues Austrittsabkommen mit der EU kommen könnte. Dieses Votum könnte angesichts der Verunsicherung der Wähler über die Folgen des Brexit möglicherweise für den Verbleib des UK in der EU ausgehen.
May sucht nun das persönliche Gespräch mit den europäischen Staats- und Regierungschefs. Ihre Intentionen sind eindeutig: Sie will die EU zu Nachverhandlungen beim Brexit-Vertrag bewegen. Dabei will sie bessere Konditionen für ihr Land erwirken, um das britische Parlament doch noch zu einem "Ja" zu bewegen. Ob das gelingt, ist fraglich, da die EU Nachverhandlungen offiziell ablehnt. Denkbar wäre aber, anstatt einer Änderung des Vertrages selbst nur eine Abänderung der politischen Erklärung zum Vertrag vorzunehmen.
Nicht nur mit der EU, sondern auch innenpolitisch weht May ein kalter Wind entgegen. Die Premierministerin wirbt um die Vermeidung einer „harten Grenze“ zwischen Nordirland und der Republik Irland, einer der Hauptforderungen der EU. Ihr Koalitionspartner, die nordirische DUP (Democratic Unionist Party) sieht darin jedoch eine zu enge Bindung an die EU. Mays Konservative Partei hat jedoch keine absolute Mehrheit im Unterhaus und ist auf die Stimmen der DUP angewiesen.
Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk
06/12/18
Großer Showdown zur Brexit-Abstimmung
Kommenden Dienstag, dem 11.12., ist die Abstimmung des Britischen Unterhauses zu Theresa Mays Brexit Deal mit der EU angesetzt. Die bereits begonnenen Debatten versprechen angesichts der aufgeheizten Stimmung heftig geführt zu werden. Die Reden der britischen Abgeordneten sind generell oft sehr lebhaft. Dieses Mal geht es aber nicht nur um irgendein Gesetzesvorhaben, sondern um das Schicksal des Vereinigten Königreichs und der gesamten EU.
Dass Mays Brexit-Abkommen auf überwiegende Zustimmung stößt, gilt als eher unwahrscheinlich. Manche sehen ihn zwar als gelungenen Kompromiss zwischen der Pro-EU-Fraktion und den Brexit-Hardlinern, jedoch will sich keine der beiden Seiten sehr für das fast 600 Seiten lange Dokument begeistern. Die linke Labour Partei liebäugelt mit einem zweiten Referendum darüber, ob es überhaupt zum Brexit kommen soll. Ein großer Teil von Mays Konservativen hingegen verschmäht den Deal als "EU Mitgliedschaft light". Aus Protest sind mehrere hochrangige Kabinettsmitglieder zurückgetreten.
Noch vor mehr als einer Woche hieß es (wie von uns berichtet), es gebe als Optionen nur Mays Abkommen oder einen harten Brexit. Nun werden andere Szenarien in Runde geworfen. So hat der Generalanwalt der EU ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die britische Regierung ihre Austrittserklärung einseitig zurücknehmen könnte - ein Brexit wäre in so einem Fall (vorerst) abgewendet. Das lässt die Pro-EU Abgeordneten Aufwind spüren. Es wurden auch Gerüchte laut, wonach es für den Fall eines "No deal" der britischen Abgeordneten zu einem Abkommen nach norwegischem Vorbild kommen könnte. Der skandinavische Staat ist zwar nicht EU-Mitglied, jedoch politisch und wirtschaftlich tiefgreifend mit der Union verbunden.
Wie es mit dem Brexit weitergeht, ist also noch mehr als offen. Nur eines ist gewiss - es bleibt spannend.
Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk
03/12/18
Zukünftige Kooperation
Der Vertrag über den Austritt des Vereinigten Königreichs sieht vor, dass während der Übergangsphase der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die vielen anderen Verordnungen und Regelungen nach wie vor in Kraft bleiben. Es ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsprechung und der inneren Angelegenheiten vorgesehen.
Nach der Übergangsphase werden die EU und das Vereinigte Königreich weiterhin miteinander kooperieren um die Sicherheit sowohl der EU-Bürger als auch der Bürger des Vereinigten Königreichs zu gewährleisten.
Es wird eine umfassende Zusammenarbeit im Rahmen des Gesetzesvollzuges und gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen angestrebt. Es wird auch über eine Ausweitung der Verhaftungs- und Abschiebebefugnis der EU auf das Vereinigte Königreich nachgedacht.
Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk